Drehbuchautoren vereinbaren gemeinsame Vergütungsregeln mit ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
ID: 1070733
Drehbuchautoren e.V. (VDD) und die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
haben sich auf gemeinsame Vergütungsregeln gemäß §§ 32 und 36
Urheberrechtsgesetz geeinigt.
Damit haben Autoren und Sendergruppe eine kollektivvertragliche
Vereinbarung erzielt, die den besonderen Umständen der Arbeit der
Drehbuchautoren und ihren seit langem bestehenden Ansprüchen aus dem
Urheberstatus Rechnung trägt. Sie gilt für alle Sender der
ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, die sich damit zu ihrer
Branchenverantwortung für die kreativen Filmschaffenden in
Deutschland bekennt.
Jede Nutzung zählt - dieser Gedanke, der die Leistung des Urhebers
angemessen berücksichtigt, liegt der Vereinbarung zwischen dem VDD
und der ProSiebenSat.1 TV Deutschland zugrunde. Zum ersten Mal wird
ein Mindesthonorar festgelegt, das eine deutliche Anhebung für
fiktionale TV-Movies und -serien sowie für Kino-Koproduktionen der
Senderfamilie vorsieht. Darüber hinaus werden die Autorinnen und
Autoren ab einer bestimmten Zuschauerreichweite am Erfolg beteiligt.
Neu ist die direkte Beteiligung an Internetklicks, die ebenso zur
Reichweite gezählt werden. Eine Beteiligung an den Auslandsverkäufen
gehört ebenso zu den vereinbarten Regelungen.
Um der sich ständig wandelnden Medienlandschaft gerecht zu werden,
vereinbaren die Parteien einen kurzen Evaluierungszeitraum, der es
ermöglicht, den Vertrag bereits im Jahr 2015 zu überprüfen und
Verbesserungen einzufügen.
Sebastian Andrae, Dr. Knut Boeser und Professor Peter Henning,
Vorstände des VDD: "Die Vereinbarung legt besonderes Gewicht auf den
Arbeitsalltag von Autoren. So haben wir gerechte Staffelungen des
Honorars ebenso vereinbart wie die finanzielle Anerkennung der
Leistungen von Serienschöpfern. Auch mit der Schaffung eines neuen
Entwicklungstopfes in Höhe von EUR 450.000,- wollen der VDD und
ProSiebenSat.1 gemeinsam die Zukunft von fiktionalen Formaten auf
hohem Niveau sichern."
Dr. Stefan Gärtner: "Diese Vereinbarung ist ein weiterer wichtiger
Schritt für ein verbindliches Miteinander im Bereich der deutschen
Fiktion. Besonders gespannt sind wir auf die Ergebnisse des
Exposé-Entwicklungstopfes."
Die gemeinsamen Vergütungsregeln wurden am 3. Juni 2014 von den
Beteiligten unterzeichnet und treten damit sofort in Kraft.
Bei Fragen:
Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. Dr. Christine Otto,
Interimsgeschäftsführung Tel. +49 (0)30 25762973
dr.co@drehbuchautoren.de
ProSiebenSat.1 TV Deutschland
Diana Schardt, SVP Kommunikation/PR Tel. +49 (0)89 9507 8020
Diana.Schardt@ProSiebenSat1.com
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Datum: 11.06.2014 - 10:48 Uhr
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