Förderung der Messeteilnahme für junge und innovative Unternehmen
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Oft ist die Teilnahme an wichtigen deutschen Messen sehr teuer. Junge und innovative Unternehmen, die an einer solchen Messe aktiv teilnehmen möchten, können einen Zuschuss vom Bundeswirtschaftsministerium bekommen. Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft, an einem Gemeinschaftsstand teilzunehmen. Solche Gemeinschaftsstände gibt es dieses Jahr auf knapp 50 verschiedenen Messen in ganz Deutschland. Eine Liste dieser Messen finden Sie hier.
Antragsberechtigt sind kleine und innovative Unternehmen, die jünger als zehn Jahre sind und weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Die Förderung kann mehrfach beantragt werden, allerdings nur max. zweimal pro Messe.
Um eine solche Förderung in Höhe von 60 - 70 % der förderfähigen Kosten bis max. 7.500 ? zu erhalten, muss sich das Unternehmen bis spätestens acht Wochen vor Beginn der jeweiligen Messe anmelden und gleichzeitig einen Förderantrag einreichen.
Wenn Sie mehr über die Beantragung eines Messezuschusses oder andere Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen wissen möchten, sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
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Datum: 13.06.2014 - 09:17 Uhr
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