Freitag, 13.06.2014 - die neue Widerrufsbelehrung gilt ab heute
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Fluch oder Segen? Aus der Sicht des Händlers wird die neue Widerrufsbelehrung sicherlich als beides betrachtet. Endlich wurde in der ganzen EU eine einheitliche Widerrufsbelehrung geschaffen. Dies wirkt gerade im Onlinegeschäft, bei dem es keine Grenzen gibt, sehr vereinfachend. Allerdings ist das Verfassen der neuen Widerrufsbelehrung erstmal kompliziert. Im Internet findet man aber viele hilfreiche Seiten hierzu, die zeigen, wie die Widerrufsbelehrung zusammengebaut wird, damit es nicht zu einer Abmahnung kommt. Wichtig ist auch: Dieses Mal muss die Widerrufsbelehrung sofort richtig sein - eine Übergangszeit gibt es nicht!
In Deutschland fällt mit der neuen Widerrufsbelehrung die Regelung, dass der Käufer die Rücksendekosten ab einem Warenwert von 40,- € ersetzt bekommt. Zukünftig trägt der Kunde immer die Kosten der Rücksendung im Fall des Widerrufs, sofern er darauf frühzeitig hingewiesen wurde. Natürlich kann der Händler auf diese Regelung verzichten und seinem Kunden die Kosten der Rücksendung sparen.
Außerdem gilt eine EU-weite Widerrufsfrist von 14 Tagen. Das heißt, der Kunde muss innerhalb dieser Frist seinen Widerruf erklären. Die Regelung, dass er die Ware einfach zurücksenden kann, gibt es nicht mehr. Er muss seinen Widerruf richtig erklären und zwar mit Hilfe des Widerrufsformulars, welches er vom Händler - am besten gleich zusammen mit der Bestellbestätigung als PDF - zur Verfügung gestellt bekommen muss. Der Händler muss dem Kunden den Eingang der Widerrufserklärung bestätigen. Hat der Kunde seinen Widerruf erklärt und die Ware an den Händler zurückgesandt, muss der Händler innerhalb 14 Tagen den Kaufpreis an den Kunden zurückzahlen.
Wenn Sie Hilfe mit der Formulierung Ihrer Widerrufsbelehrung benötigen oder eine Rechtsfrage zum Fernabsatzvertrag haben, steht Ihnen das Team von www.rechts-frage.eu gerne zur Verfügung.
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Datum: 15.06.2014 - 15:27 Uhr
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