Reiserecht: Was tun, wenn es brennt
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Reiserecht: Was tun, wenn es brennt
ADAC-Tipps für Urlauber
Ob eine Reise aufgrund der Waldbrände kostenlos storniert werden kann, hängt davon ab, wie stark das jeweilige Gebiet betroffen ist. Aus rechtlicher Sicht ist ein Reiserücktritt gerechtfertigt, wenn ein Fall von so genannter "höherer Gewalt" vorliegt und die Reise dadurch erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Unter "höherer Gewalt" versteht man ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die der Reisende keinen Einfluss hat. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Urlaubsort beispielsweise gar nicht mehr zu erreichen oder der Erholungswert für den Reisenden stark beeinträchtigt ist.
Lediglich wegen heißer Temperaturen im Sommer und der Rationierung von Duschwasser kann eine Reise nicht kostenlos storniert werden. Auch der Ausfall der Klimaanlagen in den Hotels rechtfertigt keinen Rücktritt, allenfalls eine Preisminderung.
Eine Reiserücktritts-Versicherung spielt bei "höherer Gewalt" übrigens keine Rolle. Sie sichert lediglich das Risiko einer Erkrankung vor der Reise, Verletzungen bei Unfällen oder Sterbefälle von Angehörigen ab.
Zelte und Hausrat sind außerhalb Deutschlands nicht über die Hausratversicherung versichert. Dies muss individuell mit der Versicherung abgeklärt werden. Ausgebrannte Wohnwagen, Wohnmobile oder Autos sind über die Teilkasko versichert. Wer eine Camping-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt sein Hab und Gut in der Regel ersetzt. Verschrottung und der Heimtransport beschädigter Fahrzeuge sind über die ADAC-PlusMitgliedschaft abgedeckt.
Der ADAC rät Urlaubern, sich vor Beginn der Reise über die Situation vor Ort zu erkundigen und mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen. Aktuelle Wetterinformationen aus den europäischen Urlaubsländern sind abrufbar unter www.adac.de/ReiseService/Wetter. Informationen zur Auto- und Campingversicherung gibt es im Internet unter www.adac.de/Versicherungen.
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Datum: 31.07.2009 - 21:05 Uhr
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