Schweinegrippe reißt Loch in Urlaubskasse: ADAC: Erkrankte bleiben auf Hotelkosten sitzen
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Schweinegrippe reißt Loch in Urlaubskasse: ADAC: Erkrankte bleiben auf Hotelkosten sitzen
"Verlängerter Urlaub" nur über Reiserücktrittsversicherung abgedeckt
"Ein solcher ärztlich verordneter Verlängerungsurlaub kann schnell ein großes Loch in die Urlaubskasse von Familien reißen", warnen ADAC-Reiseexperten. Denn zusätzliche Unterkunfts- und Reisekosten wegen Krankheit sind grundsätzlich nur über eine extra abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.
Wer im Urlaub schwerer an Schweinegrippe erkrankt ist und deshalb in einem Krankenhaus stationär behandelt werden muss, dem genügt zur Kostenübernahme in der Regel ein Auslandskrankenschutz. Eine solche Zusatzversicherung, die laut ADAC jeder Urlauber im Gepäck haben sollte, übernimmt grundsätzlich die Arzt- und Medikamentenkosten sowie die Behandlung in Krankenhäusern am Urlaubsort.
Bei den Auslands-Krankenversicherungen ist der ADAC mit über 4,6 Millionen Policen Marktführer. Informationen zum ADAC-Auslands-Krankenschutz und der ADAC-Reiserücktritts-Versicherung gibt es in ADAC-Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/Versicherungen oder unter Telefon 0 180 5/ 10 11 12 (14 Cent/Min./Festnetzanruf; mobil ggf. abweichend).
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Datum: 31.07.2009 - 21:34 Uhr
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