Honorar-Anlageberatungsgesetz steht kurz vor Inkrafttreten - Erst der Anfang für weitere Maßnahmen

Honorar-Anlageberatungsgesetz steht kurz vor Inkrafttreten - Erst der Anfang für weitere Maßnahmen?

ID: 1073755

Das Honorar-Anlageberatungsgesetz tritt am 01.08.2014 in Kraft und regelt erstmalig die Ausübung der Honorar-Anlageberatung / Aber auch für Nicht-Honorarberater ist eine Aus-einandersetzung angesichts der neuen Informationspflichten zwingend




(PresseBox) - Am 1. August 2014 treten die Regelungen des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung in Finanzinstrumenten in Kraft und regeln damit erstmalig das bislang keiner besonderen Regulierung unterliegende Geschäftsfeld der Honorar-Anlageberatung und der Honorar-Finanzanlagenberatung. Wer jedoch denkt, dass sich hiermit nur aktuelle und angehende Honorarberater beschäftigen, hat weit gefehlt. Vielmehr betreffen die im Rahmen des Honorar-Anlageberatungsgesetzes neu im Wertpapierhandelsgesetz eingeführten besonderen Verhaltens-pflichten, wie z. B. die Pflicht zur Kundeninformation (§ 31 Abs. 4b WpHG), unmittelbar auch auf Provisionsbasis tätige Berater und werden kundenseitig für eine weitere Sensibilisierung in Bezug auf Beratungs- und Vertriebskosten führen.
Für hinreichenden, weiteren Handlungsbedarf sorgt dabei auch der am 22. Mai 2014 vom Bundesfinanz- und Justizminister gemeinsam vorgestellte Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt, der eine weitere Stärkung und Ausdehnung der Honorarberatung vorsieht. "Unternehmen und Berater müssen sich jetzt mit den Chancen, aber auch Anforderungen der Honorar-Anlageberatung auseinandersetzen, denn weitere Änderungen zeichnen sich schon heute ab", sagt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Executive Director des PFI Private Finance Institute der EBS Business School.
Hierin und in allen weiteren rechtlichen, regulatorischen, steuerlichen und produktbezogenen Spezifika honorarbasierter Beratungs- und Geschäftsmodelle qualifiziert das Kompaktstudium Honorarberatung der EBS Executive Education. Dieses auf Universitätsniveau deutschlandweit erste und einzige Qualifizierungsprogramm startet am 22. September 2014 in den mittlerweile 7. Jahrgang. Das berufsbegleitende Studium umfasst insgesamt 5 Präsenzschulungstage vom 22. bis 26. September 2014 und eine Abschlussklausur. Erfolgreiche Absolventen erhalten ein EBS-Zertifikat als Honorarberater (EBS). Das mit Top-Referenten aus Wissenschaft und Praxis aufwartende Studium vermittelt praxisnahes und tagesaktuelles Fachwissen und ermöglicht damit nicht nur bestehenden und angehenden Honorarberatern, sondern auch anderweitig an der Thematik interessierten Finanzdienstleistern und Bankern tiefe Einblicke in das Beratungs- und Geschäftsmodell der Honorarberatung.


Weitere Informationen: http://www.ebs-finanzakademie.de/honorarberatung/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Professionelle Helfer gegen den Fachkräftemangel Nachfolger finden und Unternehmen verkaufen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 18.06.2014 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1073755
Anzahl Zeichen: 2756

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Oestrich-Winkel



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 237 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Honorar-Anlageberatungsgesetz steht kurz vor Inkrafttreten - Erst der Anfang für weitere Maßnahmen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

PFI Private Finance Insitute / EBS Finanzakademie (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von PFI Private Finance Insitute / EBS Finanzakademie


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z