Wichtige Tarifmerkmale in der Zahnzusatzversicherung
Guter Zahnersatz ist bezahlbar.
Die Zahnzusatzversicherung bietet umfangreiche Leistungen im Bereich Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Doch auch hier gilt: Erst der Vergleich der einzelnen Gesellschaften zeigt, welche Gesellschaft für eine persönlich geeignet ist. Ein unabhängiger Versicherungsmakler hilft bei dieser Frage gerne weiter.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Zahnbehandlung: Die meisten Gesellschaften bieten überhaupt keine Erstattung in diesem Bereich. Leistungen für Prophylaxemaßnahmen oder für die professionelle Zahnreinigung werden nur von sehr wenigen Gesellschaften anteilig oder komplett übernommen. Ggf. muss auch zur Zahnzusatzversicherung ein Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Hier kann es dann zu höheren Kosten kommen.
Zahnersatz: In welcher Form wird von den Zahnzusatzversicherungen der Zahnersatz erstattet? Eine Variante ist die prozentuale Erstattung anhand der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Festzuschuss kommt noch mal ein prozentualer Anteil der Zahnzusatzversicherung hinzu. Hingegen mehr wird erstattet, wenn die Zahnzusatzversicherung den Festkostenzuschuss für die Regelversorgung auf 70 bis 100 Prozent der Gesamtkosten aufstockt. Teilweise erstatten gute Zahnzusatzversicherungen sogar privatärztliche Rechnungsanteile. Hier ist besonders drauf zu achten, wenn man Wert auf höherwertigen Zahnersatz legt.
Kieferorthopädie: Ohne Summenbegrenzung leisten eigentlich nur zwei Gesellschaften bei Kieferorthopädie. Her werden 80 Prozent der Gesamtkosten erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet, d. h. bei den Kieferfehlstellungsgraden 1 und 2. Gerade Eltern sollten darauf achten, ob beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für die Kinder die Absicherung für die Kieferorthopädie integriert ist.
Wartezeiten: Nicht jede Gesellschaft leistet sofort in voller Höhe nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten. Erkundigen Sie sich auch hierüber, denn es gibt Leistungsstaffelungen von bis zu sechs Jahren.
Fehlende Zähne: Werden fehlende Zähne mitversichert? Bei manchen Gesellschaften ist dieses ohne weiteres möglich: Entweder wird eine Leistungsstaffelung oder ein Beitragszuschlag vereinbart. In jedem Fall kann man sich dann aber ab einem gewissen Zeitpunkt fehlende Zähne ersetzen lassen.
Bildquelle: Dieter Schütz, www.pixelio.de
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Datum: 02.08.2009 - 09:25 Uhr
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