Neue OZ: Neue OZ - Nachricht zu rechtsextremistischen Tötungsdelikten
ID: 1074168
Tötungsdelikte mit rechtem Hintergrund für möglich
Überprüfung ergab bisher keine neuen Hinweise auf Täter - Linke
kritisieren "Verschleierung"
Osnabrück. Die Zahl der Todesopfer durch rechte Gewalt in
Deutschland muss möglicherweise nach oben korrigiert werden. Wie die
"Neue Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) unter Berufung auf Angaben
der Bundesregierung berichtet, hat die Überprüfung von 3300 bislang
ungeklärten, vollendeten oder versuchten Tötungsdelikten auf mögliche
rechtsextremistische oder rechtsterroristische Tathintergründe zwar
"keine weiteren Ermittlungsansätze ergeben". Bei der Suche nach den
Tätern aus den Jahren 1990 bis 2011 kamen die Ermittler demnach nicht
voran. In Einzelfällen werde allerdings noch überprüft, ob die
Verbrechen anders als bisher als politisch motivierte Kriminalität
aus dem rechten Spektrum eingestuft werden müssten, teilte das
Innenministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage
der Linksfraktion mit, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt.
Die Untersuchungen der Tötungsdelikte waren nach Bekanntwerden der
NSU-Mordserie in die Wege geleitet worden. Das "Gemeinsame
Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus"
analysierte die ungeklärten Fälle anhand von Kriterien wie Religion
oder Hautfarbe der Opfer. "Dieser systematische Datenabgleich führte
zu 240 Dateitreffern, die sämtlich an die zuständigen Länder zur
Überprüfung weitergeleitet wurden", so das Ministerium. Bei den
dortigen Polizeibehörden hätte die "Trefferabarbeitung keine weiteren
Ermittlungsansätze ergeben", zitierte das Blatt aus dem
Antwortschreiben.
Die Linken kritisierten das Ergebnis. "Die Bundesregierung und die
Länder wollen das wahre Ausmaß der tödlichen Realität neonazistischer
und rassistischer Gewalt weiterhin verschleiern", sagte Innenexpertin
Martina Renner der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Dies betreffe nicht
nur die ungeklärten Fälle. Renner verwies unter anderem auf ein
Tötungsdelikt aus Leipzig. Im Jahr 1996 war ein Homosexueller von
einer Gruppe Jugendlicher mit rechtsextremistischem Hintergrund
umgebracht worden. Sie sollen laut Urteil unter anderem "Hau ab, du
schwule Ratte" gerufen haben, bevor sie ihr Opfer misshandelten und
schließlich töteten. Renner bemängelte, dass dieser und weitere Fälle
bis heute nicht als rechtsmotiviert anerkannt worden seien.
In dem Antwortschreiben erklärt das Ministerium, dass "im Zuge der
Bund-Länder-Abstimmung" darüber entschieden werden soll, ob die
Überprüfung auch auf andere Delikte ausgeweitet werden soll. Im
Gespräch sind beispielsweise ungeklärte Banküberfälle oder
Sprengstoffanschläge.
Offiziell gehen die Behörden nach wie vor von etwa 60 Todesopfern
rechter Gewalt in Deutschland aus. Darin enthalten sind die zehn
Morde, die dem NSU-Terrortrio zur Last gelegt werden.
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Datum: 19.06.2014 - 05:00 Uhr
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