Die große Lüge über die Freiheit der Camper. ab-in-den-urlaub.de berichtet über gesetzliche Vors

Die große Lüge über die Freiheit der Camper. ab-in-den-urlaub.de berichtet über gesetzliche Vorschriften

ID: 107470
(firmenpresse) - Im Wort „Campingurlaub“ schwingt oft der Traum von Freiheit und Ungebundenheit mit. Diese romantische Vorstellung ist jedoch mit der kostspieligen Anschaffung eines Wohnmobils verbunden. Ein Preis, den viele Camper gerne zahlen, da sie sich im Glauben wiegen, überall dort verweilen zu können, wo es ihnen gerade besonders gut gefällt. Wie das Internetportal www.ab-in-den-urlaub.de berichtet, hat diese Vorstellung jedoch nichts mit der Realität zu tun.



Wie die Onlineausgabe der Welt berichtet, dürfen Wohnmobil-Camper in Deutschland zwar auf Rast- und Parkplätzen übernachten, jedoch darf diese Pause nur dem Regenerieren der Kräfte für die Weiterfahrt dienen. Hierfür sieht der Gesetzgeber einen Zeitraum von bis zu zehn Stunden vor. Verweilen die Camper länger, müssen sie mit einem Bußgeld wegen "wilden Campens" und einem Platzverweis rechnen. Sämtliche Camping-Aktivitäten wie grillen und das Aufstellen von Stühlen sind auf Park- und Rastplätzen generell untersagt. Das Wohnmobil muss quasi jeden Moment fahrbereit sein.



Rastplätze, die nur für LKW und PKW vorgesehen sind, sind für Camper generell verboten. Sie müssen den nächsten, speziell für Camper ausgeschilderten Rastplatz ansteuern, auch wenn dieser meist gebührenpflichtig ist. Doch auch hier ist das Aufbauen von Vorzelten und Campingmobilar untersagt.



Eine stress- und gebührenfreie Übernachtung ist an den Straßenrändern in Spanien, Italien und Österreich möglich. Verallgemeinern kann man diese Regel jedoch nicht, denn auch hier gibt es regionale Unterschiede und die Verweildauer ist auf nur einen Tag beschränkt. In Ländern wie Griechenland, Portugal, Tschechien, Ungarn und Kroatien ist es ratsam, ausschließlich Campingplätze anzusteuern, da dort das Verweilen auf öffentlichen Parkplätzen und an Straßenrändern verboten ist.

Generell empfiehlt es sich, im Ausland offizielle Campingplätze anzusteuern. Ein parkendes Wohnmobil am Straßenrand ist ein Risiko, da übermüdete Fahrer den Wagen vielleicht erst zu spät bemerken oder Diebe sich aufgefordert fühlen, die Abgeschiedenheit für sich zu nutzen.





Wer dennoch nicht im Hotel (http://www.ab-in-den-urlaub.de/hotelbewertungen.htm) übernachten möchte, sollte seine Reise gut vorbereiten. Dazu zählen eine grobe Routenplanung für die einzelnen Reisetage sowie das Einholen von Informationen von den Internetseiten der entsprechenden Fremdenverkehrsämter. Dort ist meist auch eine Liste der ansässigen Campingplätze erhältlich.



Weiter Informationen: http://www.ab-in-den-urlaub.de/service/presse

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie www.ab-in-den-urlaub.de, www.fluege.de, www.hotelreservierung.de, www.reisen.de und www.travel24.com. Außerdem tritt die Unister GmbH mit www.urlaubstours.de als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über www.auvito.de dem Online- Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.private-krankenversicherung.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten.



Leseranfragen:

Tilo Sommer

Unister Media
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
tilo.sommer(at)unister-media.de



PresseKontakt / Agentur:

Tilo Sommer

Unister Media
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
tilo.sommer(at)unister-media.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Hunde entwickeln sich prächtig – mit Classic Dog Kraftbrocken Neueröffnung Gutshof Liepen an der Peene
Bereitgestellt von Benutzer: unisterpr
Datum: 03.08.2009 - 11:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 107470
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.08.2009

Diese Pressemitteilung wurde bisher 396 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die große Lüge über die Freiheit der Camper. ab-in-den-urlaub.de berichtet über gesetzliche Vorschriften"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Unister-Media GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neues von Nokia. Das N8 kommt auf dem Markt ...

Der weltgrößte Mobiltelefonhersteller Nokia bringt sein neuestes Werk auf den Markt: Das Nokia N8. Das neue High-End-Gerät soll mit allerlei technischen Rafinessen die Konkurrenz ausstechen. Das Online-Kaufhaus www.shopping.de hat es sich genauer ...

Wechsel zur PKV. Risikozuschläge bei Übergewicht ...

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung kann für Verbraucher mittleren Alters unter Umständen einige Hürden mit sich bringen. Häufig wird die Aufnahme ab dem 40. Lebensjahr aufgrund von einstweiligen Krankheiten erschwert. So berichtet da ...

Alle Meldungen von Unister-Media GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z