Unfall im Urlaub: andere Länder, andere Sitten / R+V-Infocenter: Vor der Reise über Besonderheiten im Urlaubsland informieren
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ungewohnte Fahrweisen - plötzlich kracht es: Rund 27.000 Deutsche
waren 2013 im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Zum Schreck
kommt der Stress durch Sprachprobleme und fremde Gesetze. "In einigen
Ländern gibt es schon bei der Meldung eines Unfalls andere
Regelungen", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V
Versicherung. Er rät, sich vorher auf den Ernstfall vorzubereiten und
über Besonderheiten zu informieren.
So ist es in vielen Teilen Osteuropas wichtig, die Polizei auch
bei Bagatellschäden zu rufen. Hier gilt das polizeiliche Protokoll
als Grundlage für die Schadenregulierung. "Auch in anderen Ländern
ist es oft einfacher, die Polizei einzuschalten", so R+V-Experte
Walter. Trotzdem sollten die Geschädigten selbst Fotos und Skizzen
vom Unfallhergang anfertigen und Zeugenaussagen aufnehmen.
Hilfreich ist auch der Europäische Unfallbericht, der unbedingt
ins Gepäck gehört. Die Unfallparteien können ihn unabhängig von der
jeweiligen Sprachfassung gemeinsam ausfüllen. Weiterer Tipp des
R+V-Infocenters: keinesfalls eine Unfallschuld zugeben oder
unverständliche Dokumente unterschreiben.
Mit der Schadenregulierung müssen sich die Urlauber nicht mehr im
Urlaubsland belasten. Schadenersatzansprüche können sie bei einem in
Deutschland ansässigen Vertreter der ausländischen Versicherung
geltend machen. Diese Vertretung erfahren Geschädigte über den
Zentralruf der Autoversicherer unter der einheitlichen Telefonnummer
0800-2502600, aus dem Ausland +49-40-300 330 300. Dazu benötigen sie
das Kennzeichen des Unfallgegners. Auch die eigene Versicherung
sollten sie über den Schaden informieren - unabhängig davon, wer ihn
verursacht hat.
Autofahrer sollten auch die Internationale Versicherungskarte
(Grüne Versicherungskarte) einpacken. "Zwar müssen sie diese nicht
mehr überall vorzeigen. Urlauber sollten sie trotzdem mitnehmen, um
Schwierigkeiten zu vermeiden", sagt Walter. Die Karte enthält
Informationen für die Schadenregulierung. Ebenfalls empfehlenswert:
eine Warnweste, die in vielen Ländern Pflicht ist - ab 1. Juli 2014
auch in Deutschland.
Mehr unter http://ao-url.de/562b91
Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
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Datum: 25.06.2014 - 10:30 Uhr
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