IVG Euroselect 14 "The Gherkin": Schadensersatzansprüche geltend machen

IVG Euroselect 14 "The Gherkin": Schadensersatzansprüche geltend machen

ID: 1076172

IVG Euroselect 14 "The Gherkin": Schadensersatzansprüche geltend machen



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/IVG-Immobilien-AG-Immobilienfonds.html Anlegern des geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 "The Gherkin" drohen hohe Verluste. Ein Ausweg kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mehr Schein als Sein: Für die Anleger entpuppte sich die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 als Fehlschlag. Obwohl das Bürogebäude in London ein imposantes und gut ausgelastetes Gebäude ist, geriet der Fonds zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Letztlich musste die Zwangsverwaltung angeordnet werden und den rund 9000 Anlegern droht nun der Totalverlust ihres investierten Geldes.

Allerdings können sie auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Denn schon im Anlageberatungsgespräch hätten sie auf die zahlreichen Risiken, die mit der Beteiligung an diesem Fonds zusammenhängen, aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen u.a. die starken Preisschwankungen auf dem Londoner Immobilienmarkt oder die Wechselkursschwankungen. Denn zu den Anlegergeldern wurde auch ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen. Die Aufwertung des Schweizer Franken im Vergleich zum Britischen Pfund führte zu einer Verletzung der so genannten "Loan-to-Value"-Klausel, das heißt die Obergrenze der Beleihungsquote des Gebäudes wurde gebrochen. Am Ende steht auch das Totalverlustrisiko. Als Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko ist die Beteiligung an dem Fonds wohl kaum zum Aufbau einer Altersvorsorge oder für einen sicherheitsorientierten Anleger geeignet gewesen. Erfahrungsgemäß wurde aber gerade mit Argumenten wie "sicher" und "renditestark" geworben.

Zudem hätten die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, umfassend informieren müssen. Sowohl das Verschweigen dieser sog. Kick-Backs als auch eine unzureichende Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.



Außerdem kommt Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt schon unvollständig, fehlerhaft oder irreführend gewesen sein sollten.

Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen möchten, können sich zur Wahrung ihrer Interessen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann im Einzelfall prüfen, ob eine Falschberatung vorlag.

http://www.grprainer.com/IVG-Immobilien-AG-Immobilienfonds.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Schiffsfonds: Welthandel verliert an Schwung Steinbach/Heinrich: Internationaler Tag gegen Folter mit ernüchternder Bilanz
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.06.2014 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1076172
Anzahl Zeichen: 2700

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 263 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"IVG Euroselect 14 "The Gherkin": Schadensersatzansprüche geltend machen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z