Medikamente auch während des Ramadans einnehmen
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eigene Faust auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten. Häufig
sind Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar. "Wer
dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, kann
mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden", sagt
Gabriele Overwiening, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der
Bundesapothekerkammer. So ist es bei einigen Krankheiten möglich, die
Medikamente ausnahmsweise abends bzw. nachts einzunehmen oder auf
einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss.
Diabetiker sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie
ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der
Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich
die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über-
bzw. Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran,
das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker
dabei haben, um Unterzuckerungen beheben zu können.
Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleich:
Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma
oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln
und ist deshalb auch im Ramadan erlaubt. Auch Salben und Augentropfen
werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.
Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans
nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Der Fastenmonat
beginnt am 28. Juni und endet am 27. Juli 2014.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
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Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellvertretende Pressesprecherin
Tel. 030 40004-134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
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Datum: 27.06.2014 - 10:00 Uhr
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