Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Reiserecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Reiserecht

ID: 107782

Reisemängel bei Sprachreisen



(firmenpresse) - Zu kleine Zimmer, mangelhafte Verpflegung und kontaktscheue Gasteltern - bei einer Sprachreise sind dies Mängel, die zu einer Reisepreisminderung bzw. einem Schadenersatzanspruch führen können. Wie das Landgericht Frankenthal nach Mitteilung der D.A.S. feststellte, gilt dabei jedoch: Reisende müssen die Mängel sofort dem Veranstalter melden. Dies gilt auch, wenn die Reisenden minderjährige Schüler sind.
Landgericht Frankenthal, Az. 2 S 295/08


Hintergrundinformation:
Das Reisevertragsrecht sieht Entschädigungsmöglichkeiten für Urlauber vor, deren Reise mangelhaft war. So kann der Reisepreis gemindert oder in schweren Fällen Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gefordert werden. Voraussetzung ist, dass der Reisende die Mängel noch vor Ort dem Veranstalter meldet und diesem Gelegenheit zur Abhilfe gibt. Versäumt der Reisende diese Pflicht, kann er keine Ansprüche geltend machen. Der Fall: Ein 16-jähriger Junge und ein 14-jähriges Mädchen hatten eine Sprachreise gebucht. Die Unterbringung ließ Wünsche offen: Von den schmalen Essensrationen der Gasteltern wurden die Jugendlichen nicht satt, die Zimmer waren zu klein, der Fußweg zur Schule lang und es war kein Kontakt zur Gastfamilie möglich. Die Schüler sprachen die Gasteltern nicht auf die Probleme an. Nach ihrer Rückkehr machten die Eltern Ansprüche gegen das Sprachreiseunternehmen geltend. Das Urteil: Das Gericht entschied, dass für Sprachreisen die Regeln des Reiserechts gültig seien. Damit wären Ansprüche wegen der erwähnten Mängel möglich - aber nicht in diesem Fall: Die Schüler hätten den Veranstalter noch vor Ort über die Mängel informieren und Abhilfe fordern müssen. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung betonte, bedeutet dies nicht, dass sich Schüler mit ihren Gasteltern direkt auseinander setzen müssen. Viele Veranstalter haben eine eigene Vertretung vor Ort, an die man sich in derartigen Fällen wenden sollte. Existiert keine solche Möglichkeit, sollte der Veranstalter in Deutschland kontaktiert werden - ggf. über die Eltern.


Landgericht Frankenthal, Urteil vom 11.02.2009, Az. 2 S 295/08


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.

Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de






Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info(at)hartzcommunication.de
0899984610
http://www.hartzcommunication.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Reiseberichte Südtirol: Meran, Bozen, Dolomiten Twenga.de: Online-Suche nach Schulmaterialien steigt um 80 Prozent
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.08.2009 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 107782
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Freizeitindustrie


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 298 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Reiserecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z