Wölbern Invest: Schiffsfonds Global Transport 01 MS Tabago Bay vor der Insolvenz

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Wölbern Invest: Schiffsfonds Global Transport 01 MS Tabago Bay vor der Insolvenz



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Woelbern-Invest.html Der Wölbern-Schiffsfonds Global Transport 01 MS Tabago Bay steht offenbar vor dem Aus. Über das Vermögen der Schiffsgesellschaft wurde die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Neben geschlossenen Immobilienfonds legte das Emissionshaus Wölbern Invest auch Schiffsfonds auf. Nachdem zu Beginn des Jahres schon das vorläufige Insolvenzverfahren über die Tanker Marida Magnolia und Marida Mulberry, in die der Dachfonds Wölbern Global Transport 04 investierte, eröffnet wurde, sieht es nun beim Wölbern Global Transport 01 offenbar nicht besser aus. Wie das "fondstelegramm" berichtet, hat das Amtsgericht Bremen das Vermögen der Fondsgesellschaft unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt. Anleger konnten sich vornehmlich in den Jahren 2008 und 2009 an dem Fonds beteiligen. Ausschüttungen haben sie bisher offenbar nicht erhalten.

Nun droht ihnen sogar der Totalverlust des Geldes. Die Krise der Schifffahrt und damit auch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei vielen Schiffsfonds setzten bereits im Jahr 2008 ein. Dennoch wurden erfahrungsgemäß Beteiligungen an Schiffsfonds nicht nur als besonders lukrativ, sondern auch als sichere Kapitalanlage angepriesen. Tatsächlich werden mit den Anteilen an Schiffsfonds aber unternehmerische Beteiligungen erworben, die naturgemäß auch Risiken bergen. Dazu zählt auch das Totalverlust-Risiko.

Über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch informiert werden müssen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Erfahrungsgemäß fand diese in vielen Fällen aber nicht statt. Ebenso versäumten es die Banken häufig, über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten, zu informieren. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese so genannten Kick-Back-Zahlungen aber offen gelegt werden, da sie großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Bei Kenntnis der Provisionen wäre es möglicherweise erst gar nicht zur Zeichnung der Fondsanteile gekommen. Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Kick-Backs kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.



Zur Geltendmachung ihrer Ansprüche können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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Datum: 01.07.2014 - 09:55 Uhr
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