Widerruf von Lebensversicherungen: BGH erklärt "Policenmodell" für ungültig
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Widerruf von Lebensversicherungen: BGH erklärt "Policenmodell" für ungültig
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Rueckabwicklung-von-Lebensversicherungen-und-Rentenversicherungen.html Der Bundesgerichtshof erklärte das so genannte "Policenmodell" bei Lebensversicherungen für ungültig und erleichtert den Widerruf.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Um für das Alter vorzusorgen, haben viele Menschen eine Lebensversicherung abgeschlossen. Wird die Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, ist das für den Versicherungsnehmer in der Regel mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden, da der Rückkaufswert niedrig ausfällt.
Wesentlich lohnender kann es sein, die Lebensversicherung zu widerrufen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil 7. Mai 2014 (Az.: IV ZR 76/11) den Widerruf von Lebensversicherungen erleichtert. Die Karlsruher Richter erklärten, dass Lebensversicherungen auch nach Jahren noch widerrufen werden können, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Damit folgt der BGH der europäischen Rechtsprechung.
Dabei bezieht sich das BGH-Urteil auf Lebensversicherungen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2008 (§ 5a Abs.1 VVG alte Fassung) abgeschlossen wurden. In diesen Verträgen wurde das so genannte "Policenmodell" verwendet. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Police innerhalb einer Frist von 14 Tagen (später 30 Tage) ohne Nennung von Gründen wieder kündigen konnte. Ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie konnte die Police jedoch nicht mehr widerrufen werden.
Dass dieses Modell gegen Europäisches Recht verstößt, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2013 festgestellt. Der BGH folgte nun dieser Einschätzung.
Für die Versicherungsnehmer bedeutet das, dass sie auch noch Jahre nach dem Abschluss von ihrer Lebensversicherung zurücktreten können, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. In solchen Fällen wird die Versicherung rückabgewickelt und der Versicherungsnehmer erhält die bereits gezahlten Prämien abzüglich eines gewissen Betrags für die Zeit des Versicherungsschutzes wieder zurück.
Der Widerruf ist also für de Versicherungsnehmer deutlich günstiger als die vorzeitige Kündigung. Entscheidend ist die Frage, ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. Um dies zu klären und zur Durchsetzung der eigenen Interessen, können sich betroffene Versicherungsnehmer an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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Datum: 02.07.2014 - 09:45 Uhr
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