Tantra-Urteil: Positiver Entscheid in Baden-Württemberg?
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Monika Kochs klagt heute um 14:00 Uhr vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Berufungsprozess (Aktenzeichen: 2 S 3/14) gegen die von der Stadt Stuttgart erhobene Vergnügungssteuer. Nach Auffassung der Stadt erfüllen die von der Klägerin angebotenen Tantra-Massagen den Tatbestand der „sexuellen Vergnügungen“.
Streitgegenstand: Die vom Verwaltungsgericht Stuttgart wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung betrifft die Frage, ob die Stadt Stuttgart den Betrieb der Klägerin wegen der dort gewerblich angebotenen sog. Tantra-Massagen zu Recht zur Vergnügungssteuer veranlagt hat.
Nach Meinung der Richter räumt die Klägerin in ihrem Institut „gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ ein. Bei einer Tantra-Massage ist Geschlechtsverkehr mit der Masseurin jedoch ausgeschlossen. Heute wird endgültig entschieden ob Monika Kochs die Vergnügungssteuer zahlen muss oder nicht.
Die Klägerin hatte vor einiger Zeit mit einem Tantra-Wissens Kanal (Dakini-TV) auf sich Aufmerksam gemacht. Sie beantwortet im Video-Interview Format auf ihrem Blog besonders heikle Fragen rund um das Thema Tantra Massage.
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Datum: 03.07.2014 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Monika Kochs
Stadt:
Köln
Telefon: 0221 1793511
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Freigabedatum: 03.07.2014
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