Statement zur Erbschaftsteuer anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 8. Juli 2014 / Es geht um Arbeitsplätze
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Eigentum, insbesondere Grundeigentum, als Grundlage ihrer Existenz
angewiesen. Angesichts der in der Regel geringen Reinerträge der
Flächen gefährden unverhältnismäßig hohe Steuerlasten die Substanz
der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Alle Steuern, die die
Substanz gefährden entziehen die Lebensgrundlage für land- und
forstwirtschaftliche Familienunternehmen." Dies äußerte Michael Prinz
zu Salm-Salm im Vorfeld der mündlichen Verhandlung, die am 8. Juli
2014 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stattfindet.
"Wir sind für faire Steuern, deshalb muss eine Regelung, die die
Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt,
beibehalten werden."
Bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
darf nicht von unrealistisch hohen Werten ausgegangen werden.
Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte sind nicht repräsentativ und
damit keine taugliche Grundlage zur Wertermittlung. Der angebliche
Wert der Flächen stellt sich nur auf dem Papier dar. In der täglichen
Bewirtschaftung und als Existenzgrundlage des Land- und Forstwirtes
ist er ein völlig anderer und geringerer. Deshalb ist das derzeit
geltende ertragswertbasierte Verfahren sinnvoll und angemessen.
Auf die gefundenen Werte sind sodann die Verschonungsregelungen
anzuwenden. Diese sind aus mehreren Gründen gerechtfertigt: Land- und
Forstwirte sind bereits gesetzlich zu Pflege und Erhalt der
Kulturlandschaft verpflichtet. Darüber hinaus bestehen hohe
Gemeinwohlverpflichtungen im Tier-, Natur-, Wasser-, Boden- und
Immissionsschutz. Land- und Forstwirte sichern Arbeitsplätze im
ländlichen Raum. Weiter garantieren sie die Versorgungssicherung bei
Nahrungsmitteln und Energie.
"Die Verschonungsregelung ist notwendig zum Erhalt gesunder
ländlicher Räume. Sie ist unabdingbar und lebensnotwendig für unsere
generationen-übergreifend wirtschaftenden Familienbetriebe.
Nachhaltigkeit verträgt keine Eingriffe in die Substanz! Die
Erbschaftsteuer trifft unsere Betriebe in einer ohnehin heiklen Phase
der Betriebsübergabe.", so fasste Prinz Salm sein Statement zusammen.
Pressekontakt:
Wolfgang v. Dallwitz
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V.
Telefon: 030 31807205
E-Mail: arge@grundbesitzerverbaende.de
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Datum: 07.07.2014 - 12:21 Uhr
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