Ombudsstelle Geschlossene Fondsübernimmt gesetzliche Schlichtungsaufgabe
ID: 1081485
am 04. Juli 2014 die Schlichtungsaufgaben nach dem
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) übertragen worden. Die neue
Verfahrensordnung der Ombudsstelle wurde bereits am 19. Juni 2014 vom
Bundesministerium der Finanzen im Einverständnis mit dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genehmigt.
Damit ist und bleibt die OGF verantwortlich für alle
Streitigkeiten mit Unternehmen, die sich der Ombudsstelle
angeschlossen haben. Derzeit werden mehr als 400 geschlossene Fonds
durch das Verfahren abgedeckt. Anleger, die sich im Beschwerdefall
informieren wollen, ob ihre Beteiligung darunter ist, können dies im
Internet unter
http://www.ombudsstelle.com/angeschlossene-unternehmen.html tun. Dr.
Joachim Seeler, Vorstandsvorsitzender des Vereins Ombudsstelle
Geschlossene Fonds e.V., sieht die Schlichtungsstelle durch die
Übertragung gestärkt: "Mit der Übertragung der gesetzlichen
Schlichtungsaufgaben ist die Ombudsstelle Geschlossene Fonds auch
nach der Regulierung durch das KAGB die zentrale Anlaufstelle für
Anleger, die Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen
an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds
außergerichtlich schlichten möchten. "
Die Ombudsstelle bietet Anlegern die Möglichkeit,
Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung von
einer unabhängigen und neutralen Ombudsperson rechtskundig klären zu
lassen. Die Ombudspersonen sind Dr. Inga Schmidt-Syaßen und Dr. Fritz
Frantzioch. Seit ihrer Gründung im Jahr 2008 hat die OGF bereits über
900 Verfahren bearbeitet.
Weitere Informationen im Internet: www.ombudsstelle.com.
Pressekontakt:
Dr. Ulrike Busse
info@ombudsstelle-gfonds.de
T +49 (0) 30 2 57 616 90
F +49 (0) 30 2 57 616 91
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.
Postfach 64 02 22
10048 Berlin
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.07.2014 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1081485
Anzahl Zeichen: 2139
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 306 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ombudsstelle Geschlossene Fondsübernimmt gesetzliche Schlichtungsaufgabe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ombudsstelle Geschlossene Fonds (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von Ombudsstelle Geschlossene Fonds
BU Versicherung und Altersvorsorge kombinieren ...
Versicherungsexperten sind sich einig, dass verschiedene Verträge, je nach Lebensalter und Berufssituation, unbedingt benötigt werden. Hierzu gehört zum einen die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist wichtig, um im Berufsunfähigkeits-Fall das Einkommen zu sichern und so den Lebensst
Einladung zum Jahrespressegespräch der WEMAG AG ...
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Journalisten und Redaktionsteams, als größtes kommunales Energieunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern setzt die WEMAG seit Jahren konsequent auf Strom aus regenerativen Energiequellen. Unter dem Motto ?Gemeinsam packen wir die Energiewende? werden krea
SBK wirtschaftet solide und transparent ...
München, 07.07.2014. Als eine der ersten gesetzlichen Krankenkassen hat die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ihren Geschäftsbericht 2013 vorgelegt und macht damit ihre finanzielle Leistungsfähigkeit transparent. Die SBK hat das Geschäftsjahr 2013 mit einem Überschuss von 25,2 Millionen Euro abg
Ruf der Seele ...
(Mynewsdesk) Es gibt in der aktuellen Themenwelt einige Begriffe, an denen man nicht vorbei kommt. Burnout ist einer davon ? oft missdeutet, für alles und jeden passend gemacht. Das ist allerdings auch einfacher, als zu differenzieren und zu hinterfragen. ?Think positiv? ist im Trend. Doch wo ist




