Thüringische Landeszeitung: Staat greift in die Kasse / Kommentar von Florian Girwert zur Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen
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von Geldvermögen? Dieser undankbaren Frage muss das
Bundesverfassungsgericht in den kommenden Monaten nachgehen. Die
aktuelle Regelung, dass die Erbschaftssteuer nur auf 15 Prozent
des Betriebsvermögens anfällt, wenn die Erben fünf Jahre lang dabei
bleiben - und 100 Prozent, wenn daraus sieben Jahre werden, ist
umstritten. Es gab Zeiten, da wurde im Wahlkampf von linker Seite
erheblicher Druck gemacht, diese Art der Sonderbehandlung zu
beseitigen.
Durchgesetzt hat sich bisher das Argument der
Arbeitsplatzsicherung - immerhin müsste mancher Erbe mangels anderen
Vermögens die fälligen Steuern aus dem Betriebsvermögen heraus
bezahlen. Das Geld fehlt dann nach der Lesart der Befürworter einer
Sonderbehandlung für Investitionen und den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Der Staat bedient sich quasi aus der Firmenkasse.
Aus Sicht eines gewöhnlichen Verbrauchers, dem von seinen Eltern
ein Haus hinterlassen wurde, verkommt das allerdings zur
Ungerechtigkeit. Sinnvoll wäre stattdessen, die Steuertarife
insgesamt zu senken, hohe Freibeträge zuzulassen - und die Ausnahmen
für Unternehmenserben zu beenden. Immerhin gedeihen auch solche
Unternehmen, die nicht vererbt, sondern an einen Nachfolger verkauft
wurden.
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Datum: 09.07.2014 - 07:05 Uhr
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