Was tun, wenn´s im Urlaub kracht
ID: 1082413
Inland: sofort anhalten, die (gegebenenfalls im Urlaubsland
vorgeschriebene) Warnweste anlegen, die Unfallstelle absichern und
unter Umständen Verletzten helfen. Danach sollten Kennzeichen, Name
und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie
deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden.
In einigen Urlaubsländern, etwa in Italien, Frankreich und Irland
finden sich die Angaben zur Haftpflichtversicherung auf einer
Plakette an der Windschutzscheibe. Zur Erleichterung der
Unfalldokumentation ist es ratsam auf Reisen neben der Grünen
Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes auch
einen Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Darin können alle
Angabe zu Unfallhergang und den Unfallbeteiligten eingetragen werden.
Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Uneinigkeit zwischen den
Beteiligten, Unfallflucht oder wenn kein Versicherungsnachweis
vorgelegt werden kann, sollte die Polizei verständigt werden. Darüber
hinaus rät der ADAC, möglichst keine unverständlichen oder
fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschreiben und auch bei
geringfügigen Verletzungen einen Arzt im Unfallland aufzusuchen. Ein
Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche
erleichtern.
Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Lucà
Tel.: +49 (0)89 7676-2412
E-Mail: katharina.luca@adac.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.07.2014 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1082413
Anzahl Zeichen: 1779
Kontakt-Informationen:
Stadt:
München
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 215 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Was tun, wenn´s im Urlaub kracht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ADAC (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).