Erbschaftssteuer: Kippen die Vergünstigungen für Unternehmen?

Erbschaftssteuer: Kippen die Vergünstigungen für Unternehmen?

ID: 1082668

Erbschaftssteuer: Kippen die Vergünstigungen für Unternehmen?



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Erbschaftssteuer.html Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Fokus steht die Frage, ob die Vergünstigungen für Unternehmen gerechtfertigt sind.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Betriebserben können von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Ob diese Vergünstigungen verfassungskonform sind oder gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, ist die Frage, mit der sich das Bundesverfassungsgericht seit dem 8. Juli 2014 auseinander setzt. Schon 2006 sah sich das Verfassungsgericht mit dieser Frage konfrontiert. Damals kam es zu der Überzeugung, dass die Privilegien für Unternehmenserben legitim seien, wenn sie dem Gemeinwohl dienen. Dabei wurde in erster Linie auf den Erhalt des Betriebes und damit der Arbeitsplätze geschaut. Davon können Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern profitieren.

Nun sieht der Bundesfinanzhof eine "Überprivilegierung" der Firmenerben im Vergleich zu Erben von Privatvermögen. Zumal nicht belegt sei, dass durch die Erbschaftssteuer die Fortführung des Betriebes gefährdet sei. Außerdem könne privates Vermögen relativ leicht in betriebliches Vermögen umgewandelt werden, um die Erbschaftssteuer zu umgehen.

Ein Urteil wird erst im Herbst erwartet. Es ist aber davon auszugehen, dass es Änderungen bei den Ausnahmeregelungen zur Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer geben wird. Um noch von den derzeitigen Steuervergünstigungen profitieren zu können, sollte die Unternehmensnachfolge in Betrieben möglichst zeitnah geregelt werden.

Damit die Unternehmensnachfolge steuerlich optimal geregelt wird, können sich Betroffene an erfahrene Steuerberater und im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte wenden. Sie können dafür sorgen, dass weder der Betrieb noch der Nachfolger durch Erbe oder Schenkung steuerlich über Gebühr belastet wird. Denkbar ist, dass die steuerlichen Belastungen nach dem im Herbst erwarteten Urteil steigen werden. Das kann bei der Unternehmensnachfolge zu einer finanziellen, im Extremfall sogar existenzgefährdenden Belastung für die Betriebe werden. Daher ist es ratsam, die Unternehmensnachfolge in den betroffenen Betrieben möglichst umgehend zu regeln, um noch von den vollen Steuervergünstigungen zwischen 85 und 100 Prozent profitieren zu können.



http://www.grprainer.com/Erbschaftssteuer.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  MPC Flottenfonds II: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefordert
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 10.07.2014 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1082668
Anzahl Zeichen: 2570

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 324 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erbschaftssteuer: Kippen die Vergünstigungen für Unternehmen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z