Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchungen unzulässig

Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchungen unzulässig

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Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchungen unzulässig



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Ärztinnen und Ärzte dürfen für Früherkennungsuntersuchungen keine Praxisgebühren erheben, wobei auch die anschließende Information und Beratung der Versicherten Teil der Untersuchung ist. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 16/13790) klargestellt. Ärztinnen und Ärzte hatten die Praxisgebühr vorab auch bei Vorsorgeuntersuchungen gefordert. Sie begründeten dies insbesondere damit, dass ein Beratungsgespräch nicht Teil der Vorsorgeuntersuchung sei. Martina Bunge, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, erklärt:

"Nach Ansicht der Bundesregierung ist es die Aufgabe der Krankenkassen, ihre Versicherten über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und zu beraten. Sofern Patientinnen und Patienten ein rechtswidriges Verhalten ihrer Ärztin/ihres Arztes feststellen, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese müsse den Sachverhalt dann überprüfen und entscheiden, ob sie die Kassenärztliche Vereinigung informiert und die zuständige Aufsichtsbehörde einschaltet. Darüber hinaus können sich Versicherte auch unmittelbar an die Kassenärztliche Vereinigung oder die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Das ganze Dilemma hätten wir nicht, wenn es keine Praxisgebühr gäbe. Praxisgebühren treffen besonders sozial schwache und chronisch kranke Menschen. Sie verschieben notwendige Arztbesuche, da sie sich die erforderliche 'Eintrittsgebühr' oftmals nicht leisten können. Das haben wissenschaftliche Studien längst belegt. Ich bedauere daher sehr, dass die Bundesregierung diese Erkenntnisse ignoriert und weiterhin an der Praxisgebühr festhält. DIE LINKE wird unvermindert für eine Abschaffung der Praxisgebühr streiten."


F.d.R. Christian Posselt


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Datum: 05.08.2009 - 16:47 Uhr
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