DER STANDARD-Kommentar: "Ein Meilenstein für mehr Kontrolle" von Alexandra Föderl-Schmid
ID: 1083562
Untersuchungsausschusses ist ein Meilenstein des Parlamentarismus.
Damit schließt Österreich in diesem Bereich auf ein Niveau auf, das
in westlichen Demokratien üblich ist. Dass die Möglichkeit, dieses
Gremium einzuberufen, ein Minderheitsrecht sein muss, erklärt sich
von selbst - wenn man es mit Kontrollen im politischen System ernst
meint. Dazu gehört auch das Recht, einen Zeugen zu laden, wenn dies
ein Viertel der Abgeordneten will.
Diese Reform sollte dazu führen, dass parlamentarische
Untersuchungsausschüsse nicht mehr einfach abgedreht werden können.
Die Ladung von Regierungsmitgliedern sollte dann so
selbstverständlich wie in Deutschland werden, dessen Regelung Pate
stand: Die Befragung des ehemaligen Außenministers Joschka Fischer
(Grüne) war sogar im Fernsehen live zu verfolgen; Kanzlerin Angela
Merkel (CDU) stand im Ausschuss zur Aufklärung der Kunduz-Affäre über
die Rolle der Bundeswehr in Afghanistan und jenem über das
Atommülllager Gorleben Rede und Antwort; Kanzler Werner Faymann (SPÖ)
setzte dagegen alle Hebel in Bewegung, um einer Zeugenladung in der
Inseratenaffäre vor dem hiesigen U-Ausschuss zu entkommen.
Die Neuregelung bedeutet aber auch eine Selbstverpflichtung für
die Parlamentarier, dieses Kontrollinstrument nicht zu missbrauchen,
wie dies in der Vergangenheit häufiger der Fall war: für
Selbstdarstellung oder Wahlkampfzwecke. Dem Verfassungsgerichtshof
steht eine Schiedsrichterfunktion zu. Dies sollte auch ein Garant
dafür sein, dass die Aufklärung von Missständen im Mittelpunkt steht
und nicht parteipolitisches Hickhack.
Dass es die Reform überhaupt gibt, ist nicht nur auf das Drängen
der Opposition zurückzuführen, sondern auch auf jene Bürger, die die
Aufklärung des Hypo-Skandals im Parlament via Online-Petition
forderten. Von der Koalition gab es den Versuch, dies abzudrehen, was
einen Sturm der Empörung auslöste. Bis 1. Juli wurden mehr als
250.000 Unterschriften für die Einrichtung eines Hypo-Ausschusses
gezählt - wobei Mehrfachnennungen etwa durch Unterzeichnung der
Initiative des Kabarettisten Roland Düringer und einer Parteiliste
möglich waren.
Die massive Unterstützung der Online-Petition, die binnen weniger
Tage mehrere Zehntausend Menschen unterzeichneten, war das bisher
mächtigste Zeichen für eine neue Form direkter Demokratie in
Österreich im Internet-Zeitalter: Bürger wollen sich nicht darauf
beschränken, im Vier- oder Fünfjahresabstand ihre Stimme abzugeben,
sondern sie möchten häufiger mitbestimmen.
Nach Einschätzung des britischen Politikwissenschafters Colin
Crouch leben wir aber in einer Postdemokratie: Profitinteressen
können sich ohne politische Kontrolle durchsetzen.
Wenn Bürger und Politiker stärker interagieren, könnte dies ein
Weg zur Wiederbelebung der repräsentativen Demokratie in der
derzeitigen Form sein. Neue Kommunikations- und Partizipationsformen
können aber auch ein Beitrag sein, die Politikerverdrossenheit zu
verringern.
Schließlich heißt es in der Verfassung: "Österreich ist eine
demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Das gilt auch
für das Recht zur Kontrolle für das Volk und die Volksvertreter, das
mit der gemeinsamen Anstrengung zur Reform des U-Ausschusses gestärkt
wurde.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
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Datum: 11.07.2014 - 19:01 Uhr
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Bürger haben durch Petitionen zur U-Ausschuss-Reform im Parlament beigetragen (Ausgabe ET 12.7.2014)
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