Unterstützung für kurzfristige Exporte ausgeweitet

Unterstützung für kurzfristige Exporte ausgeweitet

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Unterstützung für kurzfristige Exporte ausgeweitet



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Deutsche Exporteure können kurzfristige Forderungen gegenüber ihren Kunden in EU- und OECD-Ländern wieder mit staatlichen Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) absichern. Einer entsprechenden, von der Bundesregierung beantragten, Ausnahmeregelung hat die EU-Kommission heute zugestimmt. Diese Deckungsmöglichkeiten sind bis Ende 2010 befristet.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: "Ich begrüße ausdrücklich, dass die Kommission unserem dringenden Ansinnen nachgekommen ist. Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise haben gerade mittelständische deutsche Exporteure bei Exporten in bestimmte Staaten Schwierigkeiten, die notwendigen privaten Deckungen sicherzustellen. Wo kein ausreichendes Angebot privater Kreditversicherer besteht, können wir nun wieder staatliche Hermesdeckungen anbieten. Wir werden weiterhin bei jedem Antrag nach den üblichen Kriterien prüfen, ob der ausländische Kunde über eine ausreichende Bonität verfügt."

Bislang wurden Absicherungen für Exportkredite mit Laufzeiten von weniger als zwei Jahren in EU- und OECD-Kernländer als "marktfähig" eingestuft und waren damit grundsätzlich privaten Exportkreditversicherern vorbehalten. Jedoch beklagte die Exportwirtschaft in den vergangenen Monaten zunehmend, dass Versicherungsschutz auf dem privaten Markt in diesem Segment nicht mehr im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehe. In Deutschland können Exporteure das bestehende System der Exportkreditgarantien des Bundes nun auch für die Absicherung ihrer kurzfristigen Geschäfte mit Abnehmern in EU- und OECD-Staaten nutzen.



Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de

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Datum: 06.08.2009 - 01:17 Uhr
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