Viele unnötige Operationen ? Sterbegeldversicherung zahlt

Viele unnötige Operationen ? Sterbegeldversicherung zahlt

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Genauso wie die Geburt gehört auch der Tod zum Leben. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man den letzten Weg gestalten und die Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen schützen.



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(firmenpresse) - Ein unabhängiges Gutachten hat festgestellt, dass in Deutschland viele Operationen unnötig sind, die von den Chirurgen durchgeführt werden. Unser in diesem Punkt bestechliches Gesundheitssystem belohnt jene, die viele Operationen machen, die nicht nötig sind. Zum einen deshalb, weil eine Klinik eine bestimmte Anzahl von Operationen nachweisen muss, um so ihre Qualität nachzuweisen. Zum anderen, weil jede Operation mehr Geld ins Haus bringt als eine Schürfwunde.

Viele dieser Operationen sind zwar unnötig, für den Patienten aber nicht schädlich. Doch niemand weiß das vorher. Denn ein Operationsrisiko gibt es bei jedem chirurgischen Eingriff. Das Risiko muss nicht unbedingt mit der Operation selbst zu tun haben. Die Krankenhauskeime, eine Sepsis, Kreislauflabilität oder Medikamentenunverträglichkeit können, unabhängig von dem eigentlichen Operationsziel, einen Patienten umbringen. Ist das der Fall, müssen sich die Angehörigen mit dem Gesundheitssystem, den Ärzten, der Klinik und Versicherungen herumschlagen. Zusätzlich zu den Kosten und der Aufregung einer Beerdigung.

Ein wenig Abgeklärtheit kaufen

Wenn jemand aus dem eigenen Familienkreis gestorben ist, ist die Aufregung groß. Neben der Bewältigung der Trauerarbeit stehen zunächst Formalitäten an. Formulare von der Wiege bis zur Bahre. Ist dieser Bürokratie-Irrsinn irgendwie überstanden, geht es ans Bezahlen der Kosten der Beerdigung des Verstorbenen. Wohl dem Hinterbliebenen, dem der Familienangehörige eine Sterbegeldversicherung hinterlassen hat. Er kann dann ohne finanzielle Sorgen die Beerdigung so gestalten, wie es der Verstorbene gewollt hätte. In diesem Sinne kann jeder, der eine Sterbeversicherung abschließt, ruhigen Gewissens den letzten Weg gehen. Auf der Seite vergleich-sterbegeldversicherungen.de

Er schafft für sich und seine Angehörigen in diesem Punkt Ruhe, Ordnung, Gelassenheit. Wenn das Thema der Finanzierung nicht mehr im Raume steht bei einer Beerdigung, gibt dies den Hinterbliebenen den notwendigen Rückhalt. Sie können sich mit ihrer Trauer befassen. Diese Form der Beruhigung, die man durch den Kauf einer Sterbegeldversicherung erwirbt, kommt auch dem Versicherten zugute. Gerade dann, wenn er im Laufe des Lebens nicht genügend Ersparnisse hat ansammeln können, so kann er durch die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung doch sicher sein, würdevoll unter die Erde gebracht zu werden. Diese Gewissheit sollte ihm eine Sterbeversicherung wert sein.



Die Sterbeversicherung als Zuwendung

Die Versicherungsleistung aus einer Sterbegeldversicherung dient in erster Linie der Begleichung der Beerdigungskosten. Wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, in der Police der Sterbeversicherung einen Begünstigten eintragen zu lassen, kann über seinen Tod hinaus Gutes tun. Denn er kann dem Unterstützten eine Gunst zukommen lassen, die frei von der Erbschaftssteuer ist. Und auch frei von Querelen eines Erbstreits.

Das liegt daran, dass der Erlös aus einer Sterbeversicherung eine Versicherungsleistung darstellt und kein Erbe. Als Begünstigter der Sterbegeldversicherung können Angehörige, Erben, oder auch wildfremde Personen eingesetzt werden. Letzteres ist wohl unwahrscheinlich, aber möglich. Häufiger wird als Begünstigter eine gemeinnützige Organisation eingetragen. Die Tierheime haben davon vielfach Nutzen, nicht nur von großen Erbschaften oder Stiftungen.

Es steht dem Versicherten einer Sterbegeldversicherung frei, ob er möglicherweise das über die Beerdigungskosten hinausgehende Geld an Organisationen und Vereine vergibt, die nicht berechtigt sind, eine Spendenbescheinigung auszustellen. Also an Vereine, die nicht ausdrücklich steuerlich gemeinnützig sind, aber sehr wohl für das Gemeinwohl tätig. Beispielsweise der örtliche Kleingartenverein.

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Datum: 14.07.2014 - 12:10 Uhr
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