Grundfähigkeiten absichern für den Ernstfall

Grundfähigkeiten absichern für den Ernstfall

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Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine preiswerte Arbeitskraftabsicherung. Sie bietet eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.



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(firmenpresse) - Haben Sie sich schon einmal mit dem Gedanken auseinandergesetzt, wie es wäre, wenn Sie grundlegende Fähigkeiten des Alltags wie Sehen, Sprechen oder Hören verlieren?

Grundsätzlich könnte man diese Risiken durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Jedoch scheitert dieses oftmals an einem zu hohen Beitrag. Dann besteht keine Absicherung.

Für diesen Fall bietet eine Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative.

Die Grundfähigkeitsversicherung wurde erstmals im Jahr 2000 auf dem deutschen Markt angeboten und kann als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sowie zur Pflegeversicherung oder Schwere-Krankheiten-Vorsorge angesehen werden. Je nach Anbieter wird bei Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten oder bei Erreichung einer Pflegestufe eine monatliche Rente ausgezahlt, unabhängig von der weiteren beruflichen Tätigkeit.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Für körperlich Tätige ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit oftmals zu teuer. Viele Anbieter ermöglichen gerade bei den Berufsgruppen mit hoher BU-Wahrscheinlichkeit nur eine Absicherung bis zum 60. Lebensjahr. Akademiker und kaufmännische Angestellte haben es meist schwer, als berufsunfähig anerkannt zu werden. Sie können trotz körperlicher Beeinträchtigung ihren Beruf oder eine verweisbare Tätigkeit weiter ausüben.

Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ermöglicht eine kostengünstige Absicherung der Arbeitskraft. Ursachen für den Verlust von Grundfähigkeiten können z.B. Unfälle, Kräfteverfall und Krankheiten sein. Sie bietet eine finanzielle Absicherung bei Verlust grundlegender Fähigkeiten. Diese grundlegenden Fähigkeiten sind in einem Fähigkeitskatalog, der aus 3 Kategorien besteht, klar definiert.

Wann liegt der Versicherungsfall vor?
Der Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang ununterbrochen folgende Fähigkeiten verliert:



Fähigkeitskatalog 1, wenn eine Aktivität nicht möglich ist:
Sehen, Sprechen, Hände gebrauchen.

Fähigkeitskatalog 2, wenn drei Aktivitäten nicht möglich sind:
Hören, Gehen, Treppen steigen, Knien oder Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Arme bewegen, Heben und Tragen, Auto fahren.

Fähigkeitskatalog 3, wenn eine Aktivität nicht möglich ist:
Auffassung, Konzentration und Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Exekutiv-Funktionen (Handlungsplanung), Orientierung, Anordnung gesetzlicher Betreuung.

In der Grundfähigkeitsversicherung gilt eine Beeinträchtigung auch als erfüllt, wenn eine versicherte Person zum Pflegefall der Stufe 1, 2 oder 3 in der gesetzlichen Pflegeversicherung wird und ihr deshalb Ansprüche auf häusliche Pflegehilfe und/oder Pflegegeld zusteht.

Die Leistungen können je nach Anbieter variieren.

Die wichtigsten Merkmale der Grundfähigkeitsversicherung.
Abdeckung laufender Kosten durch monatliche Rente bei Verlust von grundlegenden Fähigkeiten. Klare und leicht verständliche Leistungsfalldefinition.
Leistung erfolgt unabhängig von weiterer/späterer Berufstätigkeit.
Teilweise vereinfachte Gesundheitsprüfung bei einer monatlichen Rente bis zu ? 1.000.
Lebenslange Leistungsdauer möglich.

Für wen ist eine Absicherung ebenfalls zu empfehlen:
Hausfrauen/-männer, Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende besitzen keinerlei gesetzliche Absicherung. Der Verlust der Arbeitskraft oder die Erkrankung des eigenen Kindes hat oft weiterreichende Folgen: So muss z.B. die Versorgung des Hauses und der Familie neu organisiert, die weitere Ausbildung des Kindes sichergestellt oder die Kosten für den Lebensunterhalt gedeckt werden. Eine mangelnde private Vorsorge kann schlimme Folgen für die finanzielle Zukunft haben.

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Datum: 14.07.2014 - 13:20 Uhr
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