Starkregenschäden – Versicherung zahlt nicht immer
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Finanzieller Schutz besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da“, warnt Siegfried Karle.
Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Eine Absicherung nur gegen Starkre-genschäden gibt es nicht, klärt Siegfried Karle weiter auf.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung“ und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 15.07.2014 - 10:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1084308
Anzahl Zeichen: 1508
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.07.2014
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