Lausitzer Rundschau: Warum nicht mit 14?
Zur Diskussionüber eine Aufhebung der Altersgrenze beim Wahlrecht
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Jugendlichen derzeit die geltende Altersbegrenzung im Wahlrecht, 18
Jahre, an; eine Stiftung macht dagegen gleichzeitig in der
Öffentlichkeit Front. Zu Recht. Mit 14 Jahren sind Jugendliche
religions- und strafmündig. Warum sollten sie dann nicht auch wählen
dürfen? Freilich wäre es falsch, jegliche Altersgrenze fallen zu
lassen, wie auch gefordert wird. Das ergibt sich schon aus der
grundgesetzlichen Vorgabe, dass die Stimmabgabe frei und geheim
erfolgen muss. Bei Kindern und Kleinkindern wäre das kaum der Fall,
da würden die Eltern das Kreuz machen oder beeinflussen. Und die Idee
eines Familienwahlrechts für diese Gruppe - die Eltern haben mehrere
Stimmen - widerspricht dem Verfassungsprinzip der Gleichheit der
Wahl. Ein Bürger, eine Stimme. Aber ansonsten ist nicht einzusehen,
warum nicht Jugendliche genauso ihre politische Meinung äußern
sollten wie Alte. Das Argument, es fehle ihnen an
Verantwortungsgefühl, Informiertheit und Reife zieht nicht - diese
Faktoren sind auch nicht bei jedem Erwachsenen gleich ausgeprägt.
Nicht zu reden zum Beispiel von demenzkranken Menschen. Ohnehin
würden von einem jugendlichen Wahlrecht wahrscheinlich nur wenige
Gebrauch machen, nämlich die politisch interessierten Jugendlichen.
Und dass die ihre Stimme nicht nur abgeben, sondern auch erheben, ist
geradezu wünschenswert. Denn mit jeder Bundestagswahl wird auch über
ihre Zukunft entschieden. Man denke nur an die gerade wieder mit dem
Rentenpaket erfolgte Selbstbedienung der älteren Generationen zu
ihren Lasten. So was ginge dann nicht mehr so leicht.
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Datum: 15.07.2014 - 20:15 Uhr
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