Erstellung von Vorsorgevollmachten nur noch durch Notare und Rechtsanwälte

Erstellung von Vorsorgevollmachten nur noch durch Notare und Rechtsanwälte

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Gesetzesänderungen sind dringend nötig, damit Vorsorgevollmachten nur noch dann wirksam sind, wenn diese in Gegenwart von Notaren oder Rechtsanwälten erstellt wurden!



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(firmenpresse) - Die bekannt gewordenen Missbrauchsfälle im Bereich der Vorsorgevollmachten, insbesondere auch die Vermutung, dass noch bei vielen weiteren Vorsorgevollmachten Missbrauchstatbestände gar nicht bekannt geworden sind, veranlasst den Leiter des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht, Rechtsanwalt Prof. Dr. Thieler München, folgende Forderungen aufzustellen:

VORSORGEVOLLMACHTEN SOLLTEN NUR NOCH MEHR WIRKSAM SEIN, WENN SIE IN GEGENWART VON NOTAREN ODER RECHTSANWÄLTEN ERSTELLT WURDEN!

Begründung
Die Konsequenz und der Inhalt der Vorsorgevollmacht ist derartig weitreichend, dass die bisherige Praxis, die auch von der Bundesregierung empfohlen wird, sich im Internet irgendwelche Formulare raus zu drucken zu fatalen Folgen führen kann. Viele ältere Menschen unterschreiben die ihnen vorgelegte Vorsorgevollmacht gegenüber Personen, die in Wirklichkeit, nicht wie der Gesetzgeber es plante, das Selbstbestimmungsrecht der alten Menschen aufrecht erhalten lassen wollen. Diesen Personen geht es oftmals nur darum, das Vermögen des alten Menschen sich anzureichern oder sehr oft auch in Familienbereichen den älteren Menschen innerhalb der Familie auszuschließen.

Die besondere Risikoproblematik der Vorsorgevollmacht liegt darin, dass man durch eine Vorsorgevollmacht, die sofort wirksam ist, wenn sie richtig ausgestellt wurde, dass Verfügungsrecht des gesamten Vermögen, über den Aufenthalt und über die Gesundheit weggibt. Im Rahmen des Forschungsinstituts werden augenblicklich Studien erarbeitet, wie man die Missbrauchstatbestände verhindern kann.

Eine andere Möglichkeit wäre auch, eine prinzipielle Registrierung der Vorsorgevollmacht in persönlicher Anwesenheit des Vollmachtgebers bei der Betreuungsbehörde zu verlangen. Die Finanzierung könnte dadurch abgesichert werden, dass entsprechende Gebühren hierfür bezahlt werden müssen. Ist der ältere Mensch nicht in der Lage, bei der Behörde zu erscheinen, besteht ja dann auch die Möglichkeit, dass ein speziell geschulter Mitarbeiter der Betreuungsbehörde am Krankenbett des älteren Menschen die Vorsorgevollmacht aufnimmt.



Eine andere Alternative wäre auch die Regelung, wie sie in England üblich ist, dass mindestens eine Person an Eides statt versichern muss, dass die Vorsorgevollmacht so gewünscht war. Diese Person darf in keinem engeren Zusammenhang mit dem Vollmachtgeber stehen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dringend Gesetzesänderungen vorzunehmen, da anscheinend die Missbrauchstatbestände, die gerade in Erbschleicherprozessen erheblich zugenommen haben, immer deutlicher zu Tage treten.

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Datum: 16.07.2014 - 11:40 Uhr
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