Neue Westfälische (Bielefeld): Bundesregierung rechnet mit Änderungen im Erbschaftsrecht durch Karlsruhe
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ein, dass das Erbschaftsrecht nach dem bevorstehenden Urteil des
Bundesverfassungsgerichts erheblich geändert werden muss. "Sollte
Karlsruhe Änderungen verlangen, muss der Maßstab dafür der Erhalt von
Arbeitsplätzen und der unternehmerischen Substanz sein", kündigte
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf der Cheftagung des
Einkaufsverbunds Katag in Bielefeld an. Dies berichtet die in
Bielefeld erscheinende Neue Westfälische (Freitag-Ausgabe). Damit
signalisierte erstmals ein Minister, dass die Bundesregierung mit
erheblichen Korrekturen der Erbschaftsgesetze durch das
Bundesverfassungsgericht im Blick auf das bevorstehende Urteil
rechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte bei einer Anhörung vor
neun Tagen erhebliche Zweifel daran deutlich werden lassen, dass
Erben von Unternehmen wie bisher von Steuerzahlungen verschont
bleiben dürfen.
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Datum: 17.07.2014 - 16:45 Uhr
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