Bestellerprinzip muss auch für Immobilienverkäufe gelten – Immobilienportal ohne-makler.net begrüßt geplante Bundesratsinitiative
Glinde, 18. Juli 2014 - Die geplante Bundesratsinitiative des Berliner Senats zur Reform des Maklerrechts sieht unter anderem vor, dass künftig auch für den Verkauf von Immobilien das Bestellerprinzip eingeführt werden soll. Das heißt: Derjenige, der einen Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen. Bislang trug bei Käufen meist der Käufer die Kosten, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragte.
„Die einzige Erklärung dafür, dass die Ausweitung des Bestellerprinzips bisher noch nicht auf der Agenda ist, ist, dass es keine politische Lobby für Immobilienkäufer gibt und sich die Parteien bisher aus wahltaktischen Gründen daher eher des Themas ‚Bezahlbares Wohnen‘ und Miete angenommen haben, da Deutschland nach wie vor ein Mietmarkt und kein Eigentümermarkt ist“ analysiert Evers.
Die Senatsinitiative aus Berlin geht in die Richtung des von Bundesjustizminister Heiko Maas im Frühjahr vorgestellten Gesetzesentwurfs. Demzufolge soll für Mietwohnungen das Bestellerprinzip eingeführt werden. Die Neuregelung war zuvor im Koalitionsvertrag der Großen Koalition auf Bundesebene vereinbart worden.
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Datum: 18.07.2014 - 09:09 Uhr
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Freigabedatum: 18.07.2014
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