"ZDFzoom"-Dokumentation "Kredit oder Konkurs"über die fragwürdigen Methoden von SCHUFA& Co.
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ein Geschäft wird heutzutage ohne vorherige Abfrage bei einer
Auskunftei abgeschlossen. Wer eine schlechte Bonität bescheinigt
bekommt, muss meist mehr Zinsen für einen Kredit bezahlen. Doch wie
verlässlich sind die Angaben der Auskunfteien? Mit den Folgen für die
Betroffenen befasst sich die "ZDFzoom"-Dokumentation "Kredit oder
Konkurs - Die fragwürdigen Methoden von SCHUFA & Co.", die am
Mittwoch, 23. Juli 2014, 23.00 Uhr, im ZDF zu sehen ist.
Durch Stichproben bei mehreren Auskunfteien hat Autor Andreas Baum
festgestellt, dass viele der abgefragten Informationen nicht korrekt
oder unvollständig waren. Ein Ergebnis, das sich mit mehreren Studien
aus der Vergangenheit deckt, bei denen ein gutes Drittel der
Datensätze bemängelt wurde. Die Auskunfteien, mit dieser Kritik von
"ZDFzoom" konfrontiert, verweisen darauf, dass sie laut Gesetz nicht
zur Prüfung der an sie gemeldeten Daten verpflichtet seien, aber
Stichproben durchführten. Das geht Kritikern nicht weit genug. So
fordern Insider in "ZDFzoom", die Auskunfteien müssten gesetzlich
verpflichtet werden, die gemeldeten Daten zu prüfen. Der Grund:
Falscheinträge können die Bonitätsbewertungen verschlechtern und
beispielsweise zu Kreditablehnungen führen.
Besonders in der Kritik bei Datenschützern steht das sogenannte
"Geo-Scoring". Dabei wird der Wohnort als maßgebliche
Berechnungsgrundlage für die angebliche Bonität angenommen. Thilo
Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, in
"ZDFzoom": "Ich halte das Geo-Scoring für eine total diskriminierende
Einrichtung. Statistische Vorurteile sind gang und gäbe, da keine
individuelle Betrachtung stattfindet, sondern nur eine statistische,
die in sehr vielen Fällen falsch ist."
Im zuständigen Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz sieht man Handlungsbedarf. Gegenüber "ZDFzoom" sagt
der zuständige Staatssekretär, Ulrich Kelber: "Wir haben deswegen
eine Studie in Auftrag gegeben. Die Studie soll klären, ob die Regeln
aus dem Bundesdatenschutzgesetz für Auskunfteien ausreichend sind für
den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher."
Verbraucherschützer raten daher: Jeder Einzelne sollte regelmäßig
durch Selbstauskünfte kontrollieren, was wo über ihn gespeichert ist.
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Datum: 21.07.2014 - 12:02 Uhr
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