Steuerhinterziehung: Selbstanzeige noch rechtzeitig stellen

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige noch rechtzeitig stellen

ID: 1087217

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige noch rechtzeitig stellen



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Zeit für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird langsam knapp. Zumindest wenn sie noch nach den derzeitigen Regeln gestellt werden soll. Ab 2015 wird es schwerer.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung ist nach Medienberichten auch im ersten Halbjahr 2014 wieder deutlich gestiegen. Voraussichtlich wird sich dieser Trend auch in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen. Denn ab 2015 sind deutliche Verschärfungen für die Selbstanzeige geplant. Darauf haben sich die Finanzminister von Bund und Ländern bereits verständigt.

Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bleibt aber auch künftig erhalten. Die Bedingungen, damit sie strafbefreiend wirkt, werden allerdings deutlich verschärft. Besonders gravierend ist, dass ab dem kommenden Jahr voraussichtlich alle Steuerverfehlungen der letzten zehn Jahre offengelegt werden müssen. Bislang gilt das nur für die vergangenen fünf Jahre. Durch die angestrebte Verdoppelung dieses Zeitraums wird es schwieriger, alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, zumal auch die involvierten Banken dadurch extrem gefordert sind. Eine Selbstanzeige kann aber nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig ist, d.h. alle nötigen Unterlagen beim Fiskus eingereicht werden, so dass das zuständige Finanzamt dann umgehend einen neuen Steuerbescheid ausstellen kann. Die hinterzogene Summe kann zwar zunächst auch geschätzt werden, diese Schätzung sollte aber möglichst genau und auf keinen Fall zu niedrig sein.

Darüber hinaus muss die Selbstanzeige rechtzeitig erfolgen - bevor die Behörden Ermittlungen aufgenommen haben. Ob der Verdacht, dass sich der Name auf einer angekauften Steuer-CD befinden könnte, schon ausreicht, ist in dieser Frage allerdings strittig.

Die Selbstanzeige ist ein komplexes Feld und sollte daher nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare angefertigt werden. Das Risiko, dass sie fehlerhaft und damit nicht strafbefreiend ist, ist groß. Betroffene können sich aber an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt.



http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  HCI Euroliner I: MS Skirner und MS Slidur von Insolvenz bedroht Opelmitarbeiter und der Sozialtarifvertrag (Teil 2): Geplante Maßnahmen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.07.2014 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1087217
Anzahl Zeichen: 2532

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 411 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuerhinterziehung: Selbstanzeige noch rechtzeitig stellen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z