Arbeitsmarktprogramm für behinderte Menschen erzielt erste Erfolge
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Arbeitsmarktprogramm für behinderte Menschen erzielt erste Erfolge
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte: "Die Ergebnisse stärken unser Ziel, mehr Menschen mit Behinderung außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen eine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt zu geben. Außerdem werden arbeitslose junge Schwerbehinderte unter 25 Jahren unterstützt. Das sind zwei wichtige Bausteine zur Chancengleichheit der Menschen mit Behinderungen."
"Das ist eine super Zwischenbilanz für eine so schwierige Personengruppe", betonte Kay Senius, Chef der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit. Er ergänzte: "Die Vermittlung von schwerbehinderten Jugendlichen und behinderten Menschen aus Werkstätten bereitet uns oft große Probleme. In Sachsen-Anhalt haben wir für diese Personen mit dem neuen Programm einen großen Schritt in die richtige Richtung auf dem schwierigen Weg in den Arbeitsmarkt getan. Ohne engagierte Arbeitgeber ist dies aber nicht möglich."
Einer, der von diesem Programm profitiert, ist der 24 Jahre alte Christian Zoske aus Oehrenfeld. Der von Geburt an Schwerbehinderte hat seit 1. Juli einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Bürokraft im Bürgerzentrum Thale. Zoske sagte: "Ich habe nie aufgegeben und um einen Arbeitsplatz gekämpft. Es ist wie ein Sechser im Lotto für mich." Zoske kann sich ausschließlich mit Hilfe eines Elektrorollstuhls fortbewegen.
Laut der Vereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, eine Förderung, wenn sie Menschen mit Behinderungen aus Sachsen-Anhalt einstellen und sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Die zukünftigen Beschäftigten müssen dazu vorher Arbeitslosengeld I bezogen oder ohne Sozialleistungen von der Agentur für Arbeit betreut worden sein. Eingliederungszuschüsse der Arbeitsagentur können hierbei aus der Ausgleichsabgabe vom Land aufgestockt werden. Im ersten Jahr ist eine Förderung von maximal 100 Prozent des Arbeitsentgelts möglich, wobei die Agentur für Arbeit 70 Prozent und das Land 30 Prozent fördern. In den zwei darauffolgenden Jahren wird die Förderung jährlich um zehn Prozent abgesenkt.
Nach Ablauf der ersten drei Jahre ist für maximal weitere drei Jahre eine Förderung allein durch das Land möglich. Förderleistungen werden auf Antrag des Unternehmens erbracht. Ansprechpartner sind die Agenturen für Arbeit am Wohnsitz der einzustellenden Beschäftigten.
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Datum: 07.08.2009 - 17:47 Uhr
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