Steuerhinterziehung: Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen
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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist nur dann strafbefreiend, wenn sie rechtzeitig gestellt wird. Die Behörden dürfen also noch keine Ermittlungen aufgenommen haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Das deutsche Steuerrecht weist jedoch die Besonderheit der strafbefreienden Selbstanzeige auf. Werden alle Steuerverfehlungen der vergangenen fünf Jahre dem Finanzamt gegenüber mit den nötigen Unterlagen offen gelegt, kehrt der Steuersünder in die Steuerehrlichkeit zurück.
Dazu müssen aber im Wesentlichen zwei Bedingungen erfüllt sein: Die Unterlagen zu den Steuerverfehlungen der vergangenen fünf Jahre müssen vollständig sein, so dass in kurzer Zeit ein neuer Steuerbescheid ausgestellt werden kann. Die Steuerschuld muss dann innerhalb einer kurzen Frist beglichen werden. Und die Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen.
Wann eine Selbstanzeige rechtzeitig erfolgt, ist allerdings umstritten. Haben die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen, ist es zu spät. Fraglich ist aber zum Beispiel, ob durch die bloße Vermutung, dass der Name auf einer angekauften Steuer-CD auftauchen könnte, die Selbstanzeige schon nicht mehr rechtzeitig gestellt werden kann.
Daher sollten Steuersünder, die eine Selbstanzeige stellen wollen, sich unbedingt mit einem im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt beraten. Er kann beurteilen, ob die Selbstanzeige noch rechtzeitig erfolgt und er kann auch bei der Erstellung bei der Selbstanzeige behilflich sein. Denn eine Selbstanzeige so zu stellen, dass sie tatsächlich strafbefreiend wirkt, ist ein kompliziertes Verfahren, das der Laie kaum überschauen kann. Auch vorgefertigte Musterformulare können die komplexen und stets unterschiedlichen Sachverhalte kaum erfassen. Die Konsequenz kann dann sein, dass die Selbstanzeige fehlschlägt und empfindliche Strafen drohen.
Mit der Unterstützung kompetenter Rechtsanwälte und Steuerberater lässt sich das Risiko einer unwirksamen Selbstanzeige deutlich minimieren. Sie wissen welche Unterlagen nötig sind und können die Steuerschuld zur Not auch erst schätzen, falls noch wichtige Dokumente fehlen sollten.
Da ab 2015 die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige voraussichtlich deutlich verschärft werden, sollte sie nach Möglichkeit noch in diesem Jahr gestellt werden.
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Datum: 28.07.2014 - 09:40 Uhr
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