Neue Regeln für Honorar-Finanzanlagenberater
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Inhaber der bisherigen Erlaubnis nach § 34 f GewO können diese umtauschen gegen eine § 34 h GewO-Erlaubnis. Sie benötigen dazu lediglich den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nach dem Umtausch können sie nur noch als Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.
Die IHK Saarland bietet Sachkundeprüfungen an. Weiterführende Informationen und Termine hierzu finden sich auf der IHK-Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 1754.
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Datum: 28.07.2014 - 15:33 Uhr
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