Börsen-Zeitung: Leider wahr, Kommentar zur Verfassungsbeschwerde gegen die Bankenunion von Bernd Wittkowski
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Am 4. November soll die gemeinsame Aufsicht unter Federführung der
EZB als erste Stufe des Jahrhundertprojekts starten, das in seiner
Tragweite durchaus mit der 1999 aus der Taufe gehobenen Währungsunion
vergleichbar ist. Aber hoppla, ist das überhaupt erlaubt?
Die Initiative "Europolis" um den Berliner Finanzprofessor Markus
C. Kerber meint: nein. Sie hat Verfassungsbeschwerde gegen die der
Bankenunion zugrundeliegenden Rechtsverordnungen und gegen das
Zustimmungsgesetz zur Übertragung der Bankenaufsicht auf die EZB
angekündigt. Sie will zudem gegen den einheitlichen
Abwicklungsmechanismus und den Bankenabwicklungsfonds vorgehen. Die
Beschwerdeführer zweifeln (und verzweifeln) offenbar am deutschen
Parlamentarismus in den Zeiten einer großen Koalition: Hier werde ein
Vorhaben von der Bundesregierung betrieben und vom Bundestag kaum
beachtet, das eine Vergemeinschaftung von Bankenrisiken beinhalte,
die weit über alle bisherigen Rettungsfonds hinausgehe.
Das ist leider wahr. Man mag die Bankenunion für notwendig und
sinnvoll, gar für überfällig halten: Sie ist ja in der Tat eine
folgerichtige Absicherung des Binnenmarktes und der Währungsunion,
soll dazu dienen, den Teufelskreis zwischen Bankenkrise und
Staatsschuldenkrise zu durchbrechen und hätte direkt "nach
Maastricht" in Angriff genommen werden müssen. Des Beweises aus der
aktuellen Krise, die deutlicher denn je vor Augen führt, wozu ein
Flickenteppich nationaler Regeln und Aufsichtsregime führt, hätte es
gar nicht mehr bedurft.
Aber ist es vermessen, zumal angesichts der auf Bankkunden und
Steuerzahler zukommenden grenzübergreifenden Haftungsrisiken, daran
zu erinnern, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der nicht immer
wieder durch eine Art Notstandsregime unterlaufen werden darf? Der
Zweck - Krisenmanagement - heiligt eben nicht jedes Mittel. Und der
als Rechtsgrundlage der Bankenunion missbrauchte Artikel 127 (6) des
EU-Vertrages besagt in für Juristendeutsch ungewöhnlicher Klarheit,
dass eine weitreichende oder gar komplette Übertragung von
Bankaufsichtskompetenzen auf die EZB gerade nicht zulässig ist - eine
Meinung, die übrigens auch das Research der Deutschen Bank vertreten
hat.
Nötig wäre eine Vertragsänderung. Doch diesen Versuch haben
Regierungen und Parlamente erst gar nicht gewagt. "Eine Instabilität
des Rechts wiegt schwerer als eine Instabilität der Finanzen", hat
der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof gesagt. Wie recht er
hat.
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Datum: 28.07.2014 - 21:20 Uhr
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