Haftpflichtversicherungen für Hundehalter - Wenn Herrchen haften muss

Haftpflichtversicherungen für Hundehalter - Wenn Herrchen haften muss

ID: 1089864
(ots) - Bisse, Stürze oder Sachbeschädigung: Hunde sind
nicht nur niedlich, sondern können auch Schäden anrichten. Beispiel:
Der Hund reißt mit seinem Schwanz in der Wohnung der Freunde eine
teure Vase zu Boden. Oder eine Passantin stürzt, erschrocken vom
Bellen, vom Fahrrad und bricht sich ein Bein. Viele Unfälle sind
möglich, gemein haben alle Konstellationen eines: Der Hundehalter
muss für den Schaden aufkommen, den sein Hund anderen zufügt.

Der Halter haftet dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe -
im schlimmsten Fall bis zum finanziellen Ruin. Hat er dagegen eine
Hundehalterhaftpflicht, übernimmt die Versicherung die Kosten für den
Schaden.

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung leistet bei

- Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach
einem Biss)
- Sachschäden (z. B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines
Gastes)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.
B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

Halter haftet unabhängig vom eigenen Verschulden für seinen Hund
Von einem Hund kann potentiell eine Gefahr ausgehen. Deshalb gilt
hier rechtlich die Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Halter
automatisch für die Schäden verantwortlich ist, die sein Hund
verursacht. Auch wenn er während der Entstehung des Schaden gar nicht
anwesend war oder sich in jeglicher Hinsicht völlig korrekt verhalten
hat, muss er finanziell für die Schäden aufkommen.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung trägt die Kosten für alle
Schäden, die der Hund anderen zugefügt hat. Vergleichbar einer
privaten Haftpflichtversicherung kommt auch die Hunde-Police nicht
für die eigenen Schäden auf. Das gilt, wenn etwa Familienmitglieder
vom eigenen Hund verletzt werden. Rechtlich gesehen gelten sie nicht


als Dritte, sondern werden wie der Halter behandelt. Wird ein
Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, leistet nur die private
Unfallversicherung.

Eine Infografik auf GDV.de zeigt, in welchen Bundesländern eine
gesetzliche Versicherungspflicht für Hundehalter besteht. Zudem fasst
eine Bildergalerie kuriose Urteile zur Haftung von Hundehaltern
zusammen.



Pressekontakt:
Frank Dersch
Tel.: 030/2020-5184
Mail: f.dersch@gdv.de
Twitter: www.twitter.com/gdv_de

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Datum: 29.07.2014 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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Finanzdienstleistung



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"Haftpflichtversicherungen für Hundehalter - Wenn Herrchen haften muss"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

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