Kurier am Sonntag: Kommentar von Dietrich Eickmeier zu Kohls Tonbändern

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ID: 1091865
(ots) - Der Kölner Richterspruch sollte die Debatte
darüber, ob der politische Nachlass eines deutschen Kanzlers
überhaupt Privatbesitz sein darf oder ob er nicht besser bei
Wissenschaftlern aufgehoben ist, neu beleben. Rein rechtlich ist das
Kölner Urteil zwar korrekt, doch der Vorsitzende Richter Hubertus
Nolte hat es mit Bauchschmerzen verkündet. (...) Maike Kohl-Richter
hat kürzlich in einem Interview erklärt, ihr Mann habe festgelegt,
dass "ich die alleinige Entscheidungsbefugnis über seinen
historischen Nachlass haben sollte". Das ist ein anmaßender Satz, der
sich gegen die CDU, gegen die Historiker, gegen die Öffentlichkeit
richtet. Das Archiv des Kanzlers der Einheit eine Privatsache? Ein
Politiker, der Geschichte schreibt, gehört auch nach seinem Ableben
nicht allein seiner Witwe. Schon gar nicht in einer Demokratie, in
der ja erst das Wahlvolk einen Politiker zu einer Person der
Geschichte macht. Also gehören Kohls Worte, Notizen, Briefe, Akten ,
Redeentwürfe in öffentliche Hände. Ein Privateigentum an der
Geschichte kann es nicht geben.



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Datum: 02.08.2014 - 20:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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