Vortäuschung einer Krankheit

Vortäuschung einer Krankheit

ID: 1092763

Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit in Unternehmen



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(firmenpresse) - Die Vortäuschung einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit

Sicher werden Sie als Arbeitgeber mal ein Auge zudrücken, wenn es Ihnen nicht ganz glaubwürdig erscheint, dass einer Ihrer Mitarbeiter eine Woche mit Erkältung Zuhause das Bett hüten muss, obwohl Sie ihn in dieser Zeit auf dem Tennisplatz aktiv beobachten. Das ist auch nicht der springende Punkt, wenn Sie in ihm ansonsten eine fähige und fleißige Kraft haben.

Für jeden Arbeitgeber bedeutet jedoch das häufige Erkranken seiner Mitarbeiter, sowohl wegen der fehlenden Arbeitskraft, als auch wegen der umsonst geleisteten Gehaltsfortzahlung, auf längere Sicht und in geballter Form, einen herben Verlust. Nicht nur, dass die Arbeitskraft ausfällt, es muss zumeist für einen Ersatz gesorgt werden. In vielen Fällen ist der dann für die Vertretung zugeteilte Mitarbeiter auch nicht ausgiebig in die Materie involviert. Wie das an den Tag gelegte Verhalten des "Krankmachers" auf die restlichen Mitarbeiter wirkt ist zum einen extrem unkollegial, zum anderen stärkt dies auch den Missmut unter den Kollegen und mindert oftmals die innere Einstellung zum Arbeitsverhalten derer, weiß Christian Taute Geschäftsführer der Detektei Berlin Taute Security Management.

Wenn Sie als Arbeitgeber den Verdacht haben, dass die ständige Krankheit Ihres Mitarbeiters nur vorgetäuscht (http://www.diedetektei.eu/leistungen/krankschreibungsbetrug-lohnfortzahlungsbetrug/) ist und dies auch noch beweisen können, haben Sie einen Grund bzw. eine Möglichkeit, Ihrem Mitarbeiter gegenüber eine außerordentliche Kündigung auszusprechen oder evtl. Gehaltskürzungen vorzunehmen. Natürlich sollte dazu vorab der rechtliche Rahmen geprüft sein. Die rechtssicheren Beweise für eine zu Unrecht erlangte Arbeitsunfähigkeit herbeizuführen, ist ohne außenstehende Hilfe oftmals gar nicht möglich. Das Wissen darum, wie so etwas funktioniert ist die eine Seite, die Neutralität einer dritten unbekannten Person die andere. Zu dem bedarf es häufig eines großen Zeitaufwandes bis zur Aufdeckung des Falles. Noch schwieriger wird es, wenn es um Krankheiten geht, die ohne eine feste Bettruhe auskuriert werden sollen. Hier einen festen, rechtsverwertbaren Beweis zu erbringen, der nach Möglichkeit vor Gericht Bestand hat, ist für den Laien schier unmöglich.




Wie ein Verdächtiger als Simulant entlarvt werden kann

Da es einige Tricks und Kniffe gibt, einen solchen Mitarbeiter als Schwindler zu enttarnen, sollten Sie die Hilfe einer professionellen Detektei in Anspruch nehmen. Durch eine solche erfahrene Firma kann es gelingen, den angeblich kranken Mitarbeiter schnell zu überführen und auch den gegebenenfalls fundierten, rechtssicheren Beweis zu erbringen. Das kann beispielsweise durch eine ständige Beobachtung, sprich Observation des vorgetäuschten kranken Arbeitnehmers geschehen. Sollte er unter anderem seine schwere Gartenarbeit mit Leichtigkeit erledigen, obwohl er als bettlägerig gilt, ist dies bereits ein guter Beweis für seine Gesundheit. Noch gravierender verhält es sich, wenn der "Kranke" fremde Bauarbeiten durchführt, obwohl dies an seiner Arbeitsstelle angeblich ausgeschlossen ist. Auch eine Reise oder das unerlaubte Ausüben einer Nebentätigkeit kann im Falle der vorgegebenen Bettlägerigkeit zur Falle werden.

Nicht nur, dass ein die Krankheit vortäuschender Arbeitnehmer seiner Firma einen großen Schaden zufügt; zudem ist auch noch das Vertrauen seines Arbeitgebers zu ihm erheblich gestört. Dem Arbeitgeber kann logischerweise nicht zugemutet werden, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten, da er befürchten muss, dass derartige Vorkommnisse sich auch in Zukunft wiederholen können. Teilweise kann ein Ermittler bereits anhand eines geschickten Telefonats herausfinden, inwieweit die Krankheit von dem Arbeitnehmer nur vorgegaukelt ist. Ist beispielsweise anhand einer voran geführten Observation festgestellt worden, dass der Mitarbeiter während seiner Krankschreibung einer unerlaubten Tätigkeit nachgeht, kann die Beweislage beispielsweise durch ein angeführtes Telefonat gefestigt und zusätzlich untermauert werden. In dem Telefonat kann der Ermittler zum Beispiel vorgeben eine Arbeitsleistung zu benötigen. Erfolgt eine Zusage für die schnelle Ausführung der angeforderten Arbeiten, wird der Ermittler als Zeuge aussagen können, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Beweisführende Fotos oder Filmmaterial können hierbei unterstützend wirken und die Aussage des Ermittlers noch zusätzlich untermauern.
Es ist also in jedem Fall ratsam sich bei dem Verdacht auf Vortäuschung einer Krankheit schnellstmöglich an eine professionelle Detektei zu wenden um zielgerichtete Maßnahmen gegen ein solches Tun einzuleiten.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 05.08.2014 - 15:10 Uhr
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