GmbH bietet mehr Vorteile als Risiken

GmbH bietet mehr Vorteile als Risiken

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GmbH bietet mehr Vorteile als Risiken



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/GmbH.html Die Unternehmensform einer GmbH bietet viel Gestaltungsspielraum. Besonders beliebt ist sie bei Einzelunternehmern und Familienunternehmen auch wegen ihrer beschränkten Haftung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählt zu den beliebtesten Formen einer Kapitalgesellschaft in Deutschland. Vergleichbare Modelle finden sich auch in vielen anderen Staaten. Der große Vorteil der GmbH: Die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist bis auf wenige Ausnahmen ausgeschlossen. Das macht sie gerade bei Familienunternehmen oder auch Einzelunternehmern so beliebt.

Zur Gründung einer GmbH ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich (Ein-Mann-GmbH). Es kann aber auch beliebig viele Gesellschafter geben. Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein, also beispielsweise auch eine KG, OHG oder Erbengemeinschaften. Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro.

Eine GmbH muss einen Geschäftsführer ernennen. Dieser kann aus dem Kreis der Gesellschafter stammen aber auch ein Außenstehender sein. Die Gesellschafter vereinbaren einen Gesellschaftsvertrag. Dieser legt u.a. den Namen, Sitz und Gegenstand der GmbH sowie die Höhe des Stammkapitals und die Satzung fest. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden, damit die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden kann.

Wie bereits erwähnt, haften die Gesellschafter in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen. Eine Ausnahme gilt im Fall der so genannten Durchgriffshaftung eines Gesellschafters. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein Gesellschafter, der das Unternehmen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, unabhängig von seiner Gesellschaftseinlage zum Schadensersatz verpflichtet sein. Schadensersatzpflichtig kann sich ebenso der Geschäftsführer machen, sofern er seine Fürsorgepflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt hat.



Dennoch bietet die GmbH viele Vorteile, die schon bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages und der Satzung genutzt werden sollten. Daher sollten schon vor der GmbH-Gründung im Gesellschaftsrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. So kann der Gestaltungsspielraum einer GmbH optimal genutzt werden. Aber immer wo es Gestaltungsspielraum gibt, kann es auch zu unterschiedlichen Auffassungen und Konfliktpotenzial kommen. Auch dies lässt sich in der Regel durch eine sorgsam verfasste Satzung vermeiden. Das gilt auch für weitere Verträge, die eine GmbH abschließt, wie zum Beispiel den Vertrag mit dem Geschäftsführer.

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Datum: 06.08.2014 - 09:40 Uhr
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