Souvenirs, Souvenirs – Teure Urlaubsmitbringsel
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
„Werden Sie nicht fahrlässig zum Schmuggler, beachten Sie die Einfuhrverbote und -beschränkungen“ mahnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Die Strafpalette für die Missachtung der Zollbestimmungen reicht von einer saftigen Nachzahlung und Bußgeld bis hin zum Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung. Um Probleme beim Zoll zu vermeiden, sollten sich Urlauber vor Reiseantritt über die Zollbestimmungen für die Einfuhr von Souvenirs und Urlaubsmitbringsel informieren, rät der Experte der GVI.
Ausführliche Informationen zu den Zollbestimmungen und Hinweise zu „Souvenirs und Urlaubsmitbringsel“, die Anschriften der zuständigen Zolldienststellen sowie dem Bundesamt für Naturschutz und weitere interessante Informationen rund um die Reise stehen Urlaubern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Reise Spezial“ kostenlos zur Verfügung.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 07.08.2014 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1093578
Anzahl Zeichen: 1564
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.08.2014
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