Kommunale Wettbürosteuer erdrosselt die Buchmacher / Dreifache Steuerlast ist nach Ansicht des Deut

Kommunale Wettbürosteuer erdrosselt die Buchmacher / Dreifache Steuerlast ist nach Ansicht des Deutschen Buchmacherverbandes rechtswidrig und skandalös

ID: 1094254
(ots) - Die von den nordrhein-westfälischen Kommunen Hagen
und Dortmund geplante Wettbürosteuer von 10,00 Euro je qm und Monat
ist nach Meinung des Deutschen Buchmacherverbandes Essen e.V. (DBV)
eindeutig rechtswidrig und erdrosselt die Betreiber.

"Die Buchmacher zahlen bereits die Wettsteuer auf den Wetteinsatz
sowie die kommunale Vergnügungssteuer für die Geldspielgeräte in den
Wettbüros", erläutert Dr. Norman Albers, Sprecher des DBV und selbst
Buchmacher in Düsseldorf, "die geplante Quadratmeterabgabe käme noch
dazu. Wir haben dann eine Dreifachbesteuerung".

"Wie soll diese weitere Abgabe erwirtschaftet werden, die in Hagen
höher ist als die ortsübliche Gewerbemiete?" fragt sich Alfred
Konopa, Buchmacher aus Dortmund, das ebenfalls erwägt eine solche
kommunale Abgabe einzuführen.

Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig. Das
Bundesverfassungsgericht hat erst am 14. März 2014 klargestellt, dass
pauschalierte Glücksspielabgaben der Kommunen den Gleichheitssatz
verletzen und verfassungswidrig sind. "Stückzahlsteuern oder
Quadratmetersteuern sind demnach nicht geeignet, die unterschiedliche
Leistungsfähigkeit der Besteuerten angemessen abzubilden" erklärt
Norman Albers und führt weiter aus, "Anknüpfungspunkt der Steuer ist
die Übertragung von Sportübertragungen in Wettbüros, das ist zudem
völlig willkürlich, denn Sportübertragungen in Gaststätten werden
nicht besteuert."

"In Wahrheit geht es um die zusätzliche Besteuerung des
Wettaufkommens, man will die privaten Wettbüros kaputt besteuern,
wenn man sie schon nicht verbieten kann", ist Alfred Konopa
überzeugt. Hier wäre die Gleichbehandlung von Lotterien/Oddset und
Sportwetten jedoch zwingend erforderlich, egal ob privater oder
staatlicher Anbieter. Lotto und Oddset bleiben von der neuen Steuer
aber ausgenommen. Der Grundsatz der gleichen Zuteilung steuerlicher


Lasten würde zudem auch die Besteuerung der Internet-Wettanbieter
erforderlich machen und müsste zusätzlich auch sicherstellen, dass
nicht der gleiche Tatbestand neben der Wettsteuer nicht noch ein
weiteres Mal besteuert würde.

"Die Fakten sind eigentlich klar, leider ist die Sache zu ernst
und zu bedrohlich, um es als Schildbürgerstreich abzutun, wir werden
daher um unser Recht kämpfen müssen," so die abschließende
Einschätzung von Vorstandssprecher Dr. Norman Albers.



Pressekontakt:
Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
Geschäftsstelle Dortmund
Klönnestr. 94
44143 Dortmund
Tel. +49 (0) 231 39554820
Email: info@buchmacherverband.de

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Datum: 08.08.2014 - 16:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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