Burn-out und der Weg zurück in den Job
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Ein Weg: Die stufenweise betriebliche Wiedereingliederung
An diesem Punkt hilft das Konzept der stufenweisen betrieblichen Wiedereingliederung weiter. Das Ziel des sogenannten "Hamburger Modells" ist es, arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer Krankheit schrittweise wieder an die volle Arbeitsbelastung zu gewöhnen und so am Ende den Übergang ins Arbeitsleben zu erleichtern. Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation und ist im Sozialgesetzbuch geregelt.
Wer von der Regelung profitieren möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Grundbedingung ist, dass der Arbeitnehmer vor und während der Maßnahme arbeitsunfähig ist, denn während der Wiedereingliederung bleibt er krankgeschrieben. Zweitens muss der behandelnde Arzt feststellen, dass die bisherige Tätigkeit wenigstens teilweise wieder aufgenommen werden kann. Damit ist drittens verbunden, dass der Versicherte auch wieder am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt wird. Und schließlich müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Maßnahme zustimmen, die vom Grundsatz her für beide Parteien freiwillig ist.
Zeit und Geld
Zu Beginn wird auch ein Wiedereingliederungsplan erarbeitet, der alle aus ärztlicher Sicht zulässigen Arbeiten enthält und auch eine Prognose darüber beinhaltet, ob und wann mit der vollen oder teilweisen Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit des Versicherten zu rechnen ist.
Die Dauer der Wiedereingliederung ist natürlich abhängig vom individuellen gesundheitlichen Zustand des Versicherten. In der Regel rechnet man mit einem Zeitraum von 6 Wochen bis zu 6 Monaten, in dem die Arbeitszeit stufenweise erhöht wird. In dieser Zeit erhält der Versicherte weiterhin die sogenannten Entgeltersatzleistungen, wie z.B. das Krankengeld oder das Übergangsgeld. Bezahlt wird die Maßnahme je nach Konstellation von der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft. Sofern vom Arbeitgeber während der Wiedereingliederung freiwillig ein Arbeitslohn gezahlt wird, ist dieser auf die Entgeltersatzleistung anzurechnen. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht zur Zahlung eines Arbeitsentgeltes verpflichtet.
Praxistipp
In vielen Fällen ist es möglich und sinnvoll, dass die stufenweise Wiedereingliederung unmittelbar im Anschluss an den Klinikaufenthalt des Burn-out Patienten stattfindet. Um dies sicherzustellen, sollte die Maßnahme im Laufe des Klinikaufenthaltes beantragt werden, um keine unnötige Verzögerung in Kauf nehmen zu müssen. Der Burn-out Patient kann hier auf die Hilfe der Sozialberatung der Klinik zurückgreifen, die in Kooperation mit dem Arzt und dem Patienten gemeinsam den Antrag ausfüllt. Mehr zum Thema Wiedereingliederung lesen Sie im Interview mit Dr. Christoph Florange (http://www.der-wegberater.de/downloads/) , Chefarzt an der Wersbach Klinik im Bergischen Land.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 15.08.2014 - 09:15 Uhr
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