Absicherung gegen Berufsunfähigkeit - Debeka im Leistungstest Spitzenreiter
ID: 1096788
Versicherten eine schnelle und unbürokratische Leistungserbringung in
Form einer Rentenzahlung. Nach Aussage des Analysehauses Morgen &
Morgen erfüllt die Lebensversicherungsbranche im Schnitt in sieben
von zehn Fällen diese Anforderung. Sich dabei auf ihr
Versicherungsunternehmen verlassen zu können und nicht zu den
verbleibenden drei von zehn Fällen zu gehören, ist für die
Versicherten grundsätzlich das wichtigste Anliegen.
Eine Orientierungshilfe bietet hier ein neuer Leistungscheck zum
Thema Berufsunfähigkeitsrenten in der aktuellen Ausgabe der
Zeitschrift Capital. Die Debeka belegt darin den ersten Platz. Diese
Spitzenplatzierung basiert auf einem Rating der Experten von Morgen &
Morgen. Untersucht wurde, in wie vielen Fällen Versicherer bei
Berufsunfähigkeit einspringen und wie gut die Leistungen ausfallen.
Die Debeka überzeugte in den drei Bewertungskategorien
"Leistungsquote", "Kompetenz bei Antragsprüfung und Service" sowie
"Mittelwert der langfristigen Produktbewertung".
Pressekontakt:
Dr. Gerd Benner
Leiter der Unternehmenskommunikation /
Pressesprecher
Christian Arns
Leiter der Abteilung Externe Kommunikation
st. Pressesprecher
Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
Unternehmenskommunikation / Pressestelle (UK/E)
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56058 Koblenz
Telefax: (02 61) 4 98-11 11
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.08.2014 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1096788
Anzahl Zeichen: 1619
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Koblenz
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 266 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Absicherung gegen Berufsunfähigkeit - Debeka im Leistungstest Spitzenreiter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Debeka Versicherungsgruppe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).