Bagatellschäden: Kontaktdaten und Versicherung persönlich austauschen

Bagatellschäden: Kontaktdaten und Versicherung persönlich austauschen

ID: 1098736

TÜV Rheinland: Erhöhtes Unfallrisiko auf Parkplätzen / Mindestens 30 Minuten auf Geschädigten warten / Verkehrsunfallflucht ist strafbar



(PresseBox) - Eine kleine Unachtsamkeit auf dem Parkplatz und schon ist es passiert: Schnell hat man beim Zurücksetzen mal eine andere Stoßstange gestreift oder beim Aussteigen die Fahrertür ins Nachbarauto gedrückt. Zurück bleiben kleine Kratzer oder Dellen ? sogenannte Bagatellschäden, die sich in der Regel mit wenig Aufwand wieder beheben lassen. ?Bei einer Schadenshöhe von etwa 800 bis 1.000 Euro liegt ein Bagatellschaden vor. In solchen Fällen gilt es als nicht angemessen, einen Sachverständigen zu beauftragen?, weiß Hans-Ulrich Sander, Kfz-Experte von TÜV Rheinland. Lässt der Geschädigte dennoch ein Gutachten erstellen, muss die Versicherung die Kosten dafür nicht zwingend übernehmen ? eben weil es sich um eine Bagatelle handelt.
Auch Geschädigter muss selbst aktiv werden
Für den Unfallverursacher kommt es auf das richtige Verhalten an. ?Als Schädiger muss ich mich zu erkennen geben und auf den Geschädigten warten?, sagt Hans-Ulrich Sander. Eine halbe Stunde Wartezeit gilt als zumutbar. Achtung: Wer nur einen Zettel mit seinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe hinterlässt, begeht Verkehrsunfallflucht und macht sich strafbar. Beide Parteien müssen Gelegenheit haben, ihre Kontakt- und Versicherungsdaten persönlich auszutauschen. Dann setzt der Unfallverursacher seine Versicherung über den Schaden in Kenntnis. ?Der Geschädigte muss selbst an den gegnerischen Haftpflichtversicherer herantreten ? von alleine passiert gar nichts?, so der TÜV Rheinland-Experte.
Wann die Polizei verständigen?
Die Polizei muss bei Bagatellschäden in der Regel nicht verständigt werden. Ereignet sich der Unfall zum Beispiel auf einem privaten Supermarktparkplatz, ist die Polizei dafür gar nicht zuständig. Sie kann allerdings weiterhelfen, sollten sich Schädiger und Geschädigter nicht einig werden. Sander kennt einen weiteren Fall, in dem man die Polizei verständigen sollte: ?Angenommen, ich habe 30 Minuten gewartet und es kommt niemand, dann schildere ich dies der Polizei, gebe das Kennzeichen des Geschädigten durch, fahre zur nächsten Dienststelle und lege meine Personalien vor.? Nur so lässt sich eine Verkehrsunfallflucht vermeiden.



TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 66 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

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Datum: 22.08.2014 - 10:00 Uhr
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