Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arzt- und Patientenrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arzt- und Patientenrecht

ID: 1099993

Wunderheiler braucht keine Erlaubnis als Heilpraktiker



(firmenpresse) - Ein Wunderheiler, der mit Methoden wie Pendeln und Handauflegen arbeitet, ist kein Heilpraktiker und braucht keine entsprechende Erlaubnis. Dies entschied nach Angaben der D.A.S. das Amtsgericht Gießen. Die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz solle vor Körperschäden durch unsachgemäße Behandlung schützen; diese seien hier jedoch ausgeschlossen.
AG Gießen, Az. 507 Cs 402 Js 6823/11

Hintergrundinformation:
Wer Kranke behandeln will, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, benötigt im Normalfall eine Erlaubnis als Heilpraktiker. Dies regelt das Heilpraktikergesetz. Wer ganz ohne Erlaubnis Menschen behandelt, macht sich strafbar - im Regelfall. Der Fall: Ein Mann, der sich als "Heiler" bezeichnete, hatte Kranke behandelt - und zwar mittels Techniken wie Handauflegen, Pendeln und Fernheilung. Er nahm dafür Geld und gab an, dass er auch ernsthafte und lebensbedrohliche Erkrankungen heilen könne. Die Staatsanwaltschaft jedoch sah das Ganze eher formell: Der Mann hatte keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Er erhielt einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe. Dagegen legte er jedoch Widerspruch ein. Das Urteil: Das Amtsgericht Gießen entschied nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass der Wunderheiler keine Erlaubnis benötigt habe. Der Mann habe nämlich gar nicht die Tätigkeit eines Heilpraktikers ausgeübt. Erlaubnispflichtig seien nur Behandlungen, durch die körperliche Schäden entstehen könnten. Pendeln und Handauflegen stellten keine Gesundheitsgefährdung dar. Obendrein habe der Mann alle Patienten darauf hingewiesen, dass seine Tätigkeit keine ärztliche Behandlung ersetze - und vielen einen Arztbesuch nahegelegt. Somit habe er nicht einmal indirekt jemanden gefährdet. Eine Strafbarkeit wegen Betruges scheide aus, da er nicht behauptet habe, Arzt oder Heilpraktiker zu sein. Dass er eine Heilung in Aussicht gestellt habe, sei keine Täuschung seiner Patienten - schließlich glaube er selbst an seine besonderen geistigen Fähigkeiten. Wenn ein Arzt einem Patienten eine Heilung in Aussicht stelle, die dann nicht stattfinde, sei dies auch nicht als Betrug strafbar. Anders sei es höchstens, wenn fälschlich der Eindruck vermittelt werde, dass eine Heilmethode wissenschaftlich fundiert sei. Dies hätte hier jedoch nicht stattgefunden.


Amtsgericht Gießen, Urteil vom 12.06.2014, Az. 507 Cs 402 Js 6823/11

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.



Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  Sigel Interieur-Design auf der ORGATEC 2014 - Style fürs Office. Riesig groß und knackig bunt - iiyama bringt 30
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.08.2014 - 16:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1099993
Anzahl Zeichen: 3195

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dorina Linssen
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 374 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arzt- und Patientenrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht ...
Kfz-Händler dürfen die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Pkw vertraglich auf ein Jahr beschränken. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass aber eine häufig von Autohändlern dafür verwendete Vertragsregelung unwirksam ist. Nach D.A.S.-Angaben beanstandete der BGH, dass zwei Vertra

"Neue Gefahrsymbole auf Reinigungsmitteln" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S. ...
Marina B. aus Köln: Ich habe gelesen, dass sich die Warnhinweise auf Reinigungsmitteln ändern sollen. Auf was muss ich beim Einkaufen und bei der Arbeit mit den Putzmitteln jetzt achten? Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: Ab 1. Juni 2015 gilt das "Global Harm

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...
Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsgericht Charlottenburg entschieden, dass der Berlin


Weitere Mitteilungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


Sigel Interieur-Design auf der ORGATEC 2014 - Style fürs Office. ...
Auf der diesjährigen ORGATEC zeigt Sigel ausgezeichnetes Design fürs Office. Vom 21. bis zum 25.10. präsentiert das Unternehmen ein ausgewähltes Sortiment aus dem Bereich Interieur Design. Im Fokus stehen stilvolle Produkte, die mit mehreren international renommie

Keine Kreidezeit: MINHOFF spendet der neuen Berliner Quinoa-Schule zwei interaktive SMART Boards ...
Berlin. Staubige Finger, weiße Flecken auf dunkler Kleidung - in vielen Berliner Schulen ist das schon Schnee von gestern. Auch die Quinoa-Schule, die zum neuen Schuljahr in Berlin-Wedding ihre Pforten öffnet, kommt ohne Tafeln und Kreide aus. Möglich macht"s eine Spe

"Herein in die gute Stube" am 13. September ...
- In der denkmalgerecht modernisierten Spandauer Siedlung wird in der neuen Museumswohnung der Wohnalltag der 1930er Jahre erlebbar. - Die Museumswohnung im Burscheider Weg 21 ist zukünftig regelmäßig für Einzelbesucher und Gruppen geöffnet. Zum Tag d

IFA 2014: Neue Hochleistungs-Notebooks und Desktop-PCs in der Gaming-Oberklasse ...
Leipzig, 26. August 2014 - Der Leipziger Notebook-Hersteller Schenker Technologies zeigt auf der diesjährigen Internationalen Funkausstellung (IFA), die vom 5. bis 10. September in Berlin stattfindet, in Halle 12 am Stand 108 seine kürzlich vorgestellten Gaming-Highlights der breit


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z