CFB Fonds 168 Twins 2 - Schiffsbeteiligung mit Totalverlustrisiko

CFB Fonds 168 Twins 2 - Schiffsbeteiligung mit Totalverlustrisiko

ID: 1100166

Kanzlei Nittel macht für Anleger des CFB Fonds 168 Twins 2 Schadenersatz gegen Commerzbank AG geltend



(firmenpresse) - Fast 59 Mio. € hat die Dresdner Bank AG im Jahr 2008 bei ihren Kunden für den CFB Schiffsfonds 168 Twins 2 eingeworben. Sie beteiligten sich damit an der MS "Nedlloyd Marita" und der MS "Maersk Nottingham", zwei 2.556 TEU Vollcontainerschiffen der Sub-Panamax-Klasse.

Die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte Kanzlei Nittel | Fachanwälte ist von zahlreichen Kunden der ehemaligen Dresdner Bank AG beauftragt, Schadenersatz gegenüber der Rechtsnachfolgerin der "Beraterbank", der Commerzbank AG geltend zu machen. Diese fühlen sich von ihrer ehemaligen Bank falsch beraten, weil sie unter anderem nicht darüber aufgeklärt wurden,

- dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine riskante Anlage mit Totalverlustrisiko handelt,
- dass die Fondsschiffe zu einem überteuerten Kaufpreis erworben wurden,
- dass die versprochenen Ausschüttungen gar keine Gewinne der Schiffsbeteiligungen darstellen sondern zu einem Wiederaufleben der Haftung der Gesellschafter führen und daher gegebenenfalls zurückbezahlt werden müssen,
- dass Charterraten und Schiffspreise starken Schwankungen unterliegen und welche Risiken daraus für den Fonds resultieren,
- dass und in welcher Höhe die Dresdner Bank Provisionen für die Vermittlung des Fonds erhalten hat.

Haben auch Sie eine Beteiligung am CFB Fonds 168 "Twins 2" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-168-twins-2-ms-nedlloyd-marita-und-ms-maersk-nottingham.html

Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.

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Bereitgestellt von Benutzer: Ra Nittel
Datum: 27.08.2014 - 09:02 Uhr
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