Neue OZ: Gespräch mit Ministerpräsident Stephan Weil
ID: 1101885
Werkverträgen
Niedersachsen drängt auf gesetzliche Regelung
Osnabrück.- Zur Bekämpfung von Missständen bei Werkverträgen will
die niedersächsische Landesregierung die Informationsmöglichkeiten
für Betriebsräte gesetzlich erweitern. Ministerpräsident Stephan Weil
(SPD) sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag), man habe im
vergangenen Jahr wichtige Grundlagen zur Verbesserung der Situation
nicht zuletzt in der Fleischindustrie geschaffen. "Aber wir sind noch
lange nicht am Ziel", räumte der Regierungschef angesichts von Klagen
über weiterhin unhaltbare Zustände ein. Als ein Beispiel nannte Weil
eine mangelnde Information von Betriebsräten. "Es ist unverändert so,
dass die Beschäftigtenvertreter überhaupt nicht wissen, wo in ihren
Unternehmen Scheinwerkverträgler arbeiten", beklagte der
Ministerpräsident. Er sprach sich dafür aus, mit gesetzlichen
Maßnahmen für eine Erweiterung der Informationsmöglichkeiten der
Betriebsräte zu sorgen. "Niedersachsen wird da am Ball bleiben",
versprach Weil. Dass Erfolge möglich seien, habe die Diskussion um
einen Mindestlohn in der Fleischindustrie gezeigt: "Der Druck, der da
aufgebaut worden ist, hat auch zu Ergebnissen geführt". Der
Ministerpräsident äußerte zudem die Erwartung, dass die Einführung
des Mindestlohns deutliche Veränderungen bewirken werde.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.09.2014 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1101885
Anzahl Zeichen: 1672
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 195 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Gespräch mit Ministerpräsident Stephan Weil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




