Abkommen über Informationsaustausch für Besteuerungszwecke mit Gibraltar

Abkommen über Informationsaustausch für Besteuerungszwecke mit Gibraltar

ID: 110324

Abkommen über Informationsaustausch für Besteuerungszwecke mit Gibraltar



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Der deutsche Chargé d?Affaires in London, Eckhard Lübkemeyer, und der Direktor im Finanzministerium Gibraltars, James Tipping, haben heute in London ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.
Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Das Abkommen über Informationsaustausch zwischen Deutschland und Gibraltar gewährt Deutschland Zugang zu Informationen, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind, einschließlich Bankinformationen. Der Zugang zu Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.
Das Abkommen ermöglicht es den deutschen Behörden, in Steuerstrafsachen um Informationen auch für zurückliegende Zeiträume zu ersuchen und im Übrigen für Veranlagungszeiträume, die nach dem Tag des Inkrafttretens beginnen.
Wir begrüßen die Bereitschaft Gibraltars, in Steuersachen mit uns auf der Grundlage des Standards der OECD [Glossar] zusammenzuarbeiten und dazu beizutragen, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Die Abkommensunterzeichnung ist ein wichtiger Schritt bei den weltweiten Bemühungen um ein internationales Finanzsystem, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Informationsaustausch in Steuersachen verzerrt wird.
Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften. Großbritannien hatte Gibraltar durch ein sog. "Letter of entrustment" zu den Verhandlungen ermächtigt.


Kontakt
Referat für Bürgerangelegenheiten
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
Web: www.bundesfinanzministerium.de

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Datum: 13.08.2009 - 23:47 Uhr
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